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„Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet ein unverzichtbares Menschenrecht“ - Annetraud Grote nimmt Amt als Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen auf

Am 1. März 2024 tritt Annetraud Grote ihren Dienst als neue niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen an. Annetraud Grote: „Ich freue mich auf diese neue, herausfordernde Aufgabe und bin sehr dankbar für diese Möglichkeit, Inklusion als Querschnittsaufgabe gestalten zu dürfen.“

Vorgestellt in ihrem neuen Amt wurde Grote am heutigen Mittwoch von Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi, der darauf hinwies, dass das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen noch lange nicht erreicht sei. Philippi: „Es gibt noch viel zu tun bei dem Ziel, die inklusive Gesellschaft und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben, im Sport und Kulturbetrieb oder auf dem Wohnungsmarkt zu erreichen. Daher ist es gut und notwendig, dass die Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen mit Frau Grote wieder ein Sprachrohr haben.“

Annetraud Grote ist Juristin und geborene Niedersächsin, da sie aus der Nähe von Lüneburg stammt. Sie war seit 1998 in verschiedenen Positionen im Paul-Ehrlich-Institut tätig, seit 2009 in Leitungsfunktionen. Dabei befasste sie sich nicht nur mit verwaltungsrechtlichen und personalrechtlichen Aufgaben, sondern engagierte sich durchgängig für Inklusionsthemen. Durch unterschiedliche Projekte gelang es, einer Vielzahl an Menschen mit Behinderungen eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben und praktische Teilhabe zu ermöglichen.

Annetraud Grote verfügt über ein bundesweites Netzwerk mit Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Selbsthilfeverbänden. Ziel ist, mit einem großen Netzwerk zu kooperieren. Die neue niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen möchte mit den vielen (Selbsthilfe-) Verbänden, den Interessenvertretungen und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, der Politik, den Ressorts und der Verwaltung, der Wissenschaft und mit vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren zielgerichtet im Sinne der Inklusion zusammenzuarbeiten. Annetraud Grote legt großen Wert darauf, zu Beginn die praktische Arbeit in den unterschiedlichen Handlungsfeldern z. B. der Bildung, der Arbeit, der Mobilität, der Kultur, in denen sich Menschen mit und ohne Behinderungen begegnen, kennenzulernen und ihre Expertise einzubringen.

„Mein Wunsch ist es, bei allen Akteurinnen und Akteuren das tiefe Bewusstsein zu schaffen, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die UN-Behindertenrechtskonvention, ein unverzichtbares Menschenrecht konkretisiert“, erklärt Annetraud Grote als ein zentrales Ziel für ihre neue Aufgabe im Amt.

Annetraud Grote ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen im selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Behinderung oder chronischen Erkrankung zu ermutigen. Im Sinne des Empowerments möchte sie Menschen mit Behinderungen darin unterstützen, Herausforderungen lösungsorientiert entgegenzutreten. Die gesetzlichen Forderungen zur Selbstbestimmung und Teilhabe innerhalb aller o.g. Handlungsfelder müssen selbstverständliche Lebenswirklichkeit für Menschen mit und ohne Behinderungen werden. „Ich möchte Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen mit all meinen Möglichkeiten und meiner Gestaltungskraft unterstützen“, verspricht Annetraud Grote.

Sozialminister Philippi: „Ich bin überzeugt, dass wir mit Frau Grote eine starke Persönlichkeit für das so wichtige Amt der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewinnen konnten: empathisch und durchsetzungsstark, gut vernetzt und hartnäckig, mit viel Erfahrung und ebenso viel Offenheit und Lust auf Neues. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit.“

Hintergrund:

  • Die niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und ihr Arbeitsstab sind dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zugeordnet. Sie arbeitet weisungsungebunden und ressortübergreifend. Die Aufgaben der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sind in § 11 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) beschrieben. Eine Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass die Ziele des Gesetzes verwirklicht werden und die öffentlichen Stellen die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.

  • In Niedersachsen leben 720.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Menschen mit Behinderung sind im Sinne des SGB IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie über mindestens sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Sie können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetz-buch - Neuntes Buch (SGB IX) stellen. Eine Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX liegt vor, wenn durch das Landessozialamt ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt wird und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben.

28.02.2024
Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
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