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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Niedersachsen stellt neue Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vor

Um den Schutz von Frauen vor (häuslicher) Gewalt zu stärken, hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung eine neue Landeskoordinierungsstelle ins Leben gerufen. Damit kommt Niedersachen seiner Verpflichtung nach, die sich aus der sogenannten „Istanbul-Konvention“ ergibt. Über die Aufgaben und geplanten Aktivitäten informierte das Ministerium symbolträchtig am heutigen Internationalen Tag zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen im Forum St. Joseph in Hannover.

„Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist und bleibt eine Menschenrechtsverletzung“, mahnte Andrea Frenzel-Heiduk, stellvertretende Leiterin der Abteilung „Frauen und Gleichstellung“ im Niedersächsischen Gleichstellungsministerium. „Sie fügt den Betroffenen nicht nur körperliche oder psychische Schmerzen zu, sondern ist zugleich Ausdruck einer strukturellen Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau. Deshalb dürfen wir nie aufhören, darüber zu sprechen und das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Vor allem müssen wir uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Aus diesem Grund bin ich stolz und glücklich, dass es gelungen ist, die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einzurichten.“

Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist. Sie enthält umfassende Verpflichtungen in den Bereichen Prävention und Gewaltbekämpfung. Gleichzeitig stellt sie den Schutz der Betroffenen sowie die Bestrafung der Täter und Täterinnen in den Mittelpunkt. Gemäß Artikel 10 sind die Vertragsparteien dazu aufgefordert, eigene Koordinierungsstellen einzurichten, die für die Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zuständig sind.

In Niedersachsen kann die Landeskoordinierungsstelle derweil auf ein gut ausgebautes Gewaltschutznetzwerk sowie auf den Niedersächsischen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (LAP IV) zurückgreifen und aufbauen. Die heutige Auftaktveranstaltung wurde daher von zwei thematisch geeigneten Fachvorträgen begleitet: Frau Prof. Dr. Sabine Stövesand von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg referierte über das Projekt „StoP -Stadtteile ohne Partnergewalt e.V.“ und dessen Bedeutung für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ergänzend dazu wies Annika Bremer vom Mädchenhaus Oldenburg auf die digitale Gewalt hin, mit denen sich insbesondere Mädchen und junge Frauen konfrontiert sehen. Zusätzlich konnten sich die Teilnehmenden über das Netzwerk ProBeweis das Sprachmittlungsprojekt „Worte helfen Frauen“, das Modellprojekt „Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren“ sowie die KI-basierte App zur Gefährdungsanalyse „Lizzy“ informieren und hatten Gelegenheit zum Austausch und Netzwerken.

Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2025

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