Arbeitsminister Philippi fordert Direktanstellungsgebot für Beschäftigte bei Essenlieferdiensten: „Wir brauchen gute Arbeit für alle Beschäftigte in Niedersachsen“
Anlässlich der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in München fordert der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi gemeinsam mit den anderen Ländern die Bundesregierung auf, ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenlieferdienste gesetzlich zu verankern. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten hilfsweise zu prüfen, die Regelungen aus dem Paketbotenschutzgesetz auf die Essenlieferdienste zu übertragen. Niedersachsen ist Mitantragsteller des ASMK-Antrags, denn Minister Philippi sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Regulierung von Plattformarbeit:
„Die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei Essenlieferdiensten, sind oft durch befristete Verträge, niedrige Vergütungen und eine starke Abhängigkeit von digitalen Plattformen gekennzeichnet. Die Betreiber der Lieferplattformen setzen zunehmend für die eigentliche Auslieferung Subunternehmer ein, was die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse erheblich erschwert. Um die Arbeitsbedingungen in diesem Arbeitsmarkt flächendeckend zu verbessern und verbindliche Mindeststandards sicherzustellen, fordern wir die Bundesregierung auf, das Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenlieferdienste gesetzlich zu verankern.
Der zunehmende Einsatz von Subunternehmen oder - nur scheinbar - Selbstständiger verdrängt reguläre Arbeitsverhältnisse bei den Plattformbetreibern. In Wirklichkeit sind die Fahrerinnen und Fahrer jedoch eng in deren Betriebsablauf eingebunden, unterliegen deren Weisungen und Zeitvorgaben und der digitalen Kontrolle durch die Plattform – ohne jedoch als Beschäftigte der Plattformbetreiber anerkannt zu sein. Insbesondere Essenlieferdienste bauen auf diesem Weg Festanstellungen ab. Vor diesem Hintergrund fordere ich, die im Umgang mit der Fleischindustrie und der Paketbotenbranche gewonnenen Erfahrungen auf die Plattformökonomie zu übertragen. Dort hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit einem gesetzlichen Verbot von Werkverträgen und einem verpflichtenden Direktanstellungsgebot zu spürbaren Verbesserungen geführt. Ziel ist es, auch in der Plattformwirtschaft die rechtliche und soziale Absicherung der Beschäftigten – und hier insbesondere der Fahrerinnen und Fahrer - deutlich zu verbessern. Auch Unternehmen, die über digitale Plattformen Essenlieferdienste organisieren, sollen daher gesetzlich verpflichtet werden, Fahrerinnen und Fahrer direkt bei sich im Unternehmen anzustellen.“
Digitale Essenslieferplattformen gewinnen in der heutigen Geschäftswelt zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit auf und für Plattformunternehmen, die sogenannte Gig-Work, findet jedoch häufig im Wege atypischer und prekärer Beschäftigungsformen statt. Gerade bei Lieferdiensten ist Gig-Work in den letzten Jahren verstärkt systematisch eingesetzt worden. Im Jahr 2022 arbeiteten insgesamt rund 94.000 Personen mindestens einmal als Gig-Worker. Im Vergleich zu Helferberufen werden Gig-Jobs seltener in Vollzeit und häufiger nur befristet ausgeübt. Das Einkommen der so Beschäftigten liegt unter dem Durchschnitt vergleichbarer Helferberufe; selbst bei Vollzeitstellen ist es relativ niedrig. Gig-Worker bei Lieferdiensten sind überwiegend männlich, vergleichsweise jung und besitzen oft nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
Arbeitsminister Philippi ergänzt: „Zunehmend werden reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen. Wir aber wollen gute Arbeit für alle Beschäftigten in Niedersachsen. Doch diese strukturelle und von den Unternehmen systematisch eingesetzte Verantwortungsverlagerung gerade für Plattformbeschäftigte führt zum Gegenteil: zu sozialer Unsicherheit, zu zumeist nur schwachem Arbeitsschutz und zu einem erheblichen Risiko der Ausbeutung der Arbeitskraft.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.11.2025

