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Arbeitsminister Philippi begrüßt Zustimmung des Bundesrates zum Entwurf des Tariftreuegesetzes: „Einhaltung tariflicher Standards wirkt sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Beschäftigten aus“

Am heutigen Freitag, 27. März hat der Bundesrat dem Entwurf des Bundestariftreuegesetzes zugestimmt. Kern des Gesetzesentwurfes ist die Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass der Bund öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergibt, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten. Dadurch soll auch die Tarifbindung gestärkt werden. Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt die Vorschläge des Bundes:

„Das Bundestariftreuegesetz soll Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigen. Bisher konnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Lohn- und Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führte. Mit dem Gesetzentwurf wird der Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen zukünftig auf eine faire Grundlage gestellt.

Ich halte dies für einen gleichermaßen wichtigen wie auch notwendigen Schritt zum Wohle der Beschäftigten. Denn Ziel dieses Gesetzes ist: Wer gute Arbeit leistet, hat dafür auch gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen verdient. Und davon profitieren letztlich alle. Die Einhaltung tariflicher Standards ist für mich als Arbeitsminister ein zentraler Erfolgsfaktor auf dem Arbeitsmarkt – sowohl für die Beschäftigten als auch die Unternehmen.

Ich bin überzeugt davon, dass Tariftreueregelungen, wie sie im Bundestariftreuegesetz nun vorgesehen sind, einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung leisten. Dadurch wird ein deutliches Zeichen für gute Arbeitsbedingungen und eine sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge gesetzt. Wir fördern damit fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen, wir verhindern Verzerrungen durch Dumpinglöhne und schützen damit insbesondere die Beschäftigten. Die Gesetzesänderungen werden sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Beschäftigten auswirken.“

Hintergrund:

Nur für etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland gilt noch ein Tarifvertrag. Diejenigen, die nicht unter diesen Schutzschirm fallen, haben häufig erheblich schlechtere Arbeitsbedingungen. Die Tariftreue des Bundes zielt neben dem Entgelt auch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld ab. Auch werden tarifliche Regelungen zu Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen ab einer Auftragsdauer von mehr als zwei Monaten erfasst.

Künftig sollen auch in Niedersachsen öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Löhne auf der Basis von Tarifverträgen zahlen. Die Novellierung des niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.

27.03.2026


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