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Antwort der Landesregierung, Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, auf die Dringliche Anfrage Nr. 19/9018 der Fraktion der CDU: „Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?“

- Es gilt das gesprochene Wort -

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserem Gesundheitssystem.

Sie spielen eine wesentliche Rolle bei der Betreuung von Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und der Zeit danach.

Sie begleiten Frauen eigenverantwortlich in herausfordernden Situationen.

Es ist mir sehr wichtig, dass sich Frauen darauf verlassen können, überall in Niedersachsen Zugang zur Hebammenversorgung und Geburtshilfe zu haben.

Die Landesregierung hält deswegen entschlossen daran fest, die bestehende, gute bis sehr gute Versorgungsstruktur aufrechtzuerhalten.

Gut bis sehr gut bedeutet, dass nahezu 100 % aller Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens einen Kreißsaal in unter 40 Minuten Fahrtzeit erreichen.

In der jüngsten Vergangenheit ist im Zusammenhang mit diesem Thema der neue Hebammenhilfevertrag in den Fokus der medialen Aufmerksamkeit gerückt.

Lassen Sie mich dazu nun ein paar Worte verlieren:
Wie in fast allen Bereichen des Gesundheitswesens gilt auch für Hebammen das Prinzip der Selbstverwaltung.

Die Hebammenverbände schließen mit den Krankenkassen Verträge,

in denen die Leistungserbringung geregelt wird.

Im Falle des Hebammenhilfevertrages wurde nach langen Verhandlungen schließlich eine Entscheidung durch die Schiedsstelle herbeigeführt, die wiederum mit Vertreterinnen der Hebammen und der Krankenkassen paritätisch besetzt war.

Die Landesregierung hat beim Hebammenhilfevertrag also keine Möglichkeit der Einflussnahme.

Aber selbstverständlich beobachte ich die Entwicklungen, die der Vertrag mit sich bringt,

seit Monaten aufmerksam.

Denn ich muss als Minister die Entwicklungen in der Hebammenhilfe und geburtshilflichen Versorgung beobachten und bewerten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Wir haben die zwölf Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend im Belegsystem arbeiten, gefragt, ob Kündigungen von Hebammen eingetroffen sind.

Sechs der Einrichtungen haben zurückgemeldet, dass sie Kündigungen von Dienst-Beleghebammen zu verzeichnen haben.

Betroffen sind das St. Marienhospital Vechta (14 Beleghebammen, davon haben vier gekündigt), das Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem Göttingen (sechs Kündigungen von über zwanzig Beleghebammen), das Krankenhaus Marienstift Braunschweig (von 12 Beleghebammen haben drei gekündigt), das Helios Albert-Schweitzer-Krankenhaus Northeim (elf Beleghebammen, eine Kündigung) und die Elbe-Jeetzel Klinik Dannenberg (eine Kündigung - lt. Klinik nicht wegen des HBV).

Die 21 Beleghebammen der Krankenhäuser Buchholz und Winsen haben ins Angestelltenverhältnis gewechselt und sind den Einrichtungen auf diesem Wege bis auf eine Ausnahme erhalten geblieben (die eine Kündigung aus Winsen steht in Relation zu 10 Hebammen).

Keine Frage, die Landesregierung betrachtet die genannten Kündigungen der Beleghebammen mit Sorge. Natürlich würden wir es uns anders wünschen – für die schwangeren Frauen und für die Hebammen selbst.

Wie in den Antworten auf die folgenden beiden Fragen näher ausgeführt,

ist jedoch in Niedersachsen die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung nicht gefährdet.

Das liegt u. a. auch daran,

dass letztlich nur 10 % bis 15 % der Hebammen in Niedersachsen als Beleghebammen arbeiten.

Zu 2.:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist in den betroffenen Regionen keine Unterversorgung in der Geburtshilfe zu erwarten, da in gut erreichbarer, teilweise unmittelbarer Nähe,

weitere Versorger für die Schwangeren und Gebärenden zur Verfügung stehen

und die Versorgung und Behandlung der Mütter und ihrer Neugeborenen übernehmen und abdecken können.

Bis auf das Krankenhaus Agaplesion Neu Bethlehem Göttingen hat keine der betroffenen Kliniken mitgeteilt, dass der Betrieb der Kreißsäle gefährdet ist.

Zu 3.:

Damit die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen auch weiterhin gewährleistet bleibt, werde ich die Situation aufmerksam beobachten und alle der Landesregierung zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen:

Denn auch wenn die Einstellung und Vorhaltung von Personal den Trägern der Krankenhäuser obliegt, ist es für die Landesregierung von zentraler Bedeutung,

eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfestationen und Hebammen für die Schwangeren und ihre Familien sicherzustellen.

Und obwohl die Regelungskompetenz beim GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf Bundesebene liegt, habe ich mich – gemeinsam dem den Gesundheitsministerinnen und -minister der anderen Bundesländer frühzeitig an Bundesministerin Warken gewandt.

Wir haben Sie gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schiedsstellenentscheidung den Vertragspartnern zeitnah zugeleitet wird, damit diese ihre daraus folgenden Rechte umfänglich wahrnehmen können.

Darüber hinaus haben wir sie gebeten, die möglichen Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen aus dem Hebammenhilfevertrag eng zu beobachten.

Die Zahl der Hebammen in Niedersachsen ist in den letzten Jahren konstant angestiegen.

Durch den gleichzeitigen Anstieg der Teilzeitbeschäftigungen sind die besetzten Vollzeitäquivalente jedoch leider zurückgegangen.

Um dem entgegenzuwirken, wurde der Studiengang Hebammenwissenschaft an vier niedersächsischen Hochschulstandorten erfolgreich etabliert.

2024 wurde zudem die Hebammenschule am Diakonissen-Mutterhaus in Rotenburg-Wümme als gleichwertige Einrichtung zur Durchführung von Anerkennungslehrgängen und Vorbereitungskursen zur Kenntnisprüfung für Hebammen mit ausländischer Berufsqualifikation anerkannt.

Dadurch können in Niedersachsen Hebammen mit einer ausländischen Berufsqualifikation qualifiziert und effizient auf den deutschen Standard der Hebammenwissenschaft gebracht und anschließend in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

Von der Hebammenschule in Rotenburg-Wümme profitiert das Land insoweit besonders,

dass sich viele Absolventinnen für eine anschließende Tätigkeit in Niedersachsen entscheiden.

Ich bin zuversichtlich, dass uns der Großteil der niedersächsischen Hebammen erhalten bleibt und wir neue Hebammen für diese wertvolle Tätigkeit gewinnen können.

Ich werde weiterhin alles daransetzen, die hochwertige, flächendeckende Versorgung in der Geburtshilfe aufrecht zu erhalten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2025

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