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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie geht es weiter in Lohne?

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Schwarz, Ansmann, Brunotte, Glosemeyer, Pantazis, Schröder-Ehlers, Schröder-Köpf und Dr. Wernstedt (SPD)geantwortet.

Die Abgeordneten Schwarz, Ansmann, Brunotte, Glosemeyer, Pantazis, Schröder-Ehlers, Schröder-Köpf und Dr. Wernstedt (SPD) hatten gefragt:

Wie geht es weiter in Lohne?

Unter Verweis auf die Kleine Anfrage zur Mündlichen Beantwortung vom 12. Juni 2013 „Zukunft der geschlossenen intensivpädagogischen Wohngruppe in Lohne“ fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Ergebnisse haben die Gespräche zur Umwandlung der geschlossenen intensivtherapeutischen Wohngruppe in eine offene Einrichtung bislang ergeben?
  2. Hat die Landesregierung dem Anliegen des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth auf Erlass der Überzahlung in Höhe von 54 348,84 Euro gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung stattgegeben?
  3. Wie wird die Beschulung der Kinder sichergestellt, und welche Kosten fallen hierfür beim Land Niedersachsen an?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Caritas Sozialwerk St. Elisabeth (CSW) erhielt am 17. Mai 2010 gemäß § 45 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) die Erlaubnis zum Betrieb der geschlossenen intensivtherapeutischen Wohngruppe (GITW) in Lohne mit sieben Plätzen für Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren. Eine Rücknahme oder ein Widerruf der Betriebserlaubnis käme nach § 45 Abs. 7 SGB VIII i. V. m. § 47 Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch (SGB X) nur in Betracht, wenn "das Wohl der Kinder oder Jugendlichen in der Einrichtung gefährdet und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden". Anhaltspunkte, die eine Rücknahme bzw. einen Widerruf oder eine Auflage rechtfertigen würden, sind gegenwärtig nicht ersichtlich.

Unter Beachtung der Konzepthoheit des Trägers bestehen seitens des Landes im Rahmen des Beratungsprozesses nach § 85 Abs. 2 SGB VIII Einflussmöglichkeiten, auf eine vollständige Offenheit des Betreuungsangebotes hinzuwirken.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Mit dem CSW befindet sich das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration im Dialog. Die Intention der Landesregierung ist dem CSW in mehreren Gesprächen verdeutlicht worden. Herrn Staatssekretär Röhmann ist beim Besuch der Einrichtung am 22. August 2013 signalisiert worden, dass die Bereitschaft besteht, die weitere Entwicklung der Konzeption intensiv zu beraten.

Die inhaltliche Ausgestaltung des Betreuungsalltags und die Weiterentwicklung des Stufenmodells in der GITW unterliegen schon nach dem Selbstverständnis der Einrichtung einem kontinuierlichen Prozess. Dabei fließen Erfahrungen des Alltags, der wissenschaftlichen Auswertung durch die Universität Vechta und der Aufarbeitung von Problemlagen in die Konzeption ein. Vorrangiges Ziel des CSW ist es, in den jeweiligen Einzelfällen den Zeitraum der tatsächlich geschlossenen Unterbringung, in der kein Verlassen der Einrichtung möglich ist, so kurz wie möglich zu halten und für die Kinder- und Jugendlichen transparent zu gestalten.

Die Gespräche werden fortgesetzt.

Zu 2.:

Eine Entscheidung ist bisher noch nicht getroffen.

Zu 3.:

Die Beschulung der Kinder in der GITW ist durch einen Kooperationsvertrag zwischen dem Träger des Schulverbundes Freistatt, der Stiftung Bethel, Bereich Bethel im Norden, und dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth sichergestellt. Der Schulverbund Freistatt ist Träger einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung und beschult die Kinder der GITW im Rahmen einer Außenstelle innerhalb des Gebäudes der GITW.

Die Finanzierung erfolgt über die Regelungen für staatlich anerkannte Schulen in privater Trägerschaft. Die sog. Schulrestkosten als Mehrkosten für einen zusätzlichen Beschulungsaufwand, z. B. durch zusätzliche Schulbetreuungskräfte, werden von den belegenden Jugendämtern zusätzlich zum Entgelt gezahlt. Dem Land entstehen dadurch keine Mehrkosten.

29.08.2013

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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