3,2 Millionen Euro zur Fortsetzung der individuellen Begleitung von Zuwanderern auf dem Weg in Erwerbstätigkeit
Arbeitsminister Philippi begrüßt die 25 neuen „Start Guides“- Projekte: „Zuwanderer, die Arbeitsstellen besetzen, die sonst unbesetzt blieben, tragen in anerkennenswerter Weise mit zu Wohlstand und Zusammenhalt in Deutschland bei“
Im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Start Guides“ fördert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Zeitraum von Dezember 2025 bis September 2027 landesweit 24 neue regionale „Start Guides“-Projekte sowie ein zentrales „Start Guides“-Koordinierungsprojekt. Die Projekte wurden im Rahmen eines im Mai 2025 veröffentlichten Förderaufrufs anhand fachlicher Qualitätskriterien durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ausgewählt. Das Arbeitsministerium stellt für die Förderung der Projekte 3,2 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.
Die regionalen „Start Guides“-Projekte zur Beratung Zugewanderter und ihrer Anstellungsbetriebe in Fragen der beruflichen Integration sind insbesondere bei öffentlichen und privaten Bildungsträgern und bei wohlfahrtsnahen Trägern der arbeitsmarktbezogenen Sozialarbeit angesiedelt. Die Träger der zur Förderung ausgewählten „Start Guides“-Projekte können der anliegenden Liste entnommen werden.
Der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Start der neuen Förderphase im „Start Guides“-Programm: „Bei der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Arbeit wurde in den letzten Jahren viel geschafft: Fast zwei Drittel der im Jahr 2015 nach Deutschland zugezogenen Geflüchteten haben mittlerweile eine Beschäftigung gefunden. Auch bei uns in Niedersachsen sind heute zehntausende Geflüchtete aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern sozialversicherungspflichtig beschäftigt und leisten ihren Beitrag zur Fachkräftesicherung. Aber die Integration in Erwerbstätigkeit ist ein Prozess, für den internationale Zuwanderinnen und Zuwanderer – unabhängig davon, ob sie zur Schutzsuche, zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken einreisen - auch künftig Zeit und gute Beratung benötigen, um ihre Potentiale hierzulande erfolgreich entfalten zu können. Mit dem „Start Guides“-Programm leisten wir dazu auch in Zukunft einen besonderen Beitrag. Und wir haben guten Grund dazu: Denn Zuwandererinnen und Zuwanderer, die Arbeitsstellen besetzen, die sonst unbesetzt blieben, tragen in anerkennenswerter Weise mit zu Wohlstand und Zusammenhalt in Deutschland bei.“
Hintergrund
Das Arbeitsmarktförderprogramm „Start Guides“ ist im Jahr 2020 als Weiterentwicklung eines Vorgängerprogramms entstanden, das bereits in Folge der Fluchtzuwanderung aus dem Nahen Osten in den Jahren 2015/2016 konzipiert wurde.
Im Rahmen des „Start Guides“-Handlungsansatzes beraten regionale „Start Guides“ Zuwanderinnen und Zuwanderer mit und ohne Fluchthintergrund zu ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und führen sie je nach ihren individuellen Voraussetzungen mit interessierten Unternehmen zu Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen zusammen.
Interessierte Unternehmen mit Fachkräftebedarf erhalten bei den regionalen „Start Guides“ Informationen zu den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen der Beschäftigung von Zugewanderten. Die regionalen „Start Guides“ begleiten vermittelte Personen und ihre nach Wunsch auch weiter bei der Integration im Betrieb und im Arbeitsumfeld, um durch praktische Hilfen zu einer nachhaltigen Beschäftigung beizutragen.
Ihre Projektarbeit setzen die „Start Guide“-Projekte in der Regel auch in Abstimmung mit relevanten Arbeitsmarktakteuren aus ihrer Projektregion um, insbesondere den Agenturen für Arbeit und Jobcentern als Trägern der gesetzlichen Arbeitsförderung sowie mit vielen weiteren Akteuren der regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Insbesondere im Bereich der persönlichen Ansprache und Begleitung Zugewanderter beziehen die regionalen „Start Guides“ immer wieder auch zivilgesellschaftliche Organisationen sowie ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer in ihre Arbeit ein.
Das zentrale „Start Guides“-Koordinierungsprojekt flankiert die Arbeit der regionalen „Start Guides“ und anderer Arbeitsmarktakteure, die mit diesen auf regionaler Ebene zusammenarbeiten, durch die Bereitstellung aktueller Fachinformationen – z. B. zum Aufenthalts- oder Arbeitsförderrecht – sowie durch das Angebot von Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen für das Projektpersonal.
Das „Start Guides“-Programm wird seit 2021 umgesetzt und hat sich als Handlungsansatz zur Verstärkung der Arbeitsmarktintegration Zugewanderter bewährt: So konnten in den ersten vier Jahren der Programmumsetzung (2021-2024) mehr als 34.500 Arbeitsmarktberatungen für Zuwanderinnen und Zuwanderer und rund 13.600 Beratungen zur Beschäftigung Zugewanderter für Unternehmen erbracht werden. In diesem Rahmen wurden 3.800 Vermittlungen in Praktika, Ausbildung, Arbeit sowie in berufsvorbereitende Sprachkurse oder Qualifizierungen begleitet.
Nach der Bewilligung der neuen „Start Guides“-Projekte durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen -NBank- werden die Kontaktdaten des Projektpersonals auch auf der Website des „Start Guides“-Koordinierungsprojektes „Zentrale Beratungsstelle ‚Arbeitsmarktintegration und Fachkräftesicherung (ZBS AuF)‘“ unter www.zbs-auf.info > Start Guides veröffentlicht werden.