Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

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Herzlich willkommen auf unserer Karriereseite!

Wir bieten Ihnen ein Arbeitsverhältnis mit dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, nach dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Profitieren Sie von folgenden Vorteilen bei uns:


  • Vergütung
    Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Entgeltgruppe. Welcher Erfahrungsstufe innerhalb dieser Entgeltgruppe Sie bei Einstellung zugeordnet werden, hängt von Ihrer Berufserfahrung ab. Einen Überblick über die mögliche Vergütung erhalten Sie hier.


  • Entgeltumwandlung
    Die Entgeltumwandlung ist eine staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Teil des Arbeitsentgelts verwendet wird. Die staatliche Förderung erfolgt durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit des umgewandelten Entgeltanteils.


  • Jahressonderzahlung
    Tarifbeschäftigte des Landes, die am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, die mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird (§ 20 Abs. 1 TV-L).


  • Vermögenswirksame Leistungen (VL)
    Das Land Niedersachsen bezuschusst den Spargedanken der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter mit der Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL gemäß § 23 TV-L).

    Alternativ bieten wir bei einer Beschäftigung als Beamtin oder Beamter ein Beamtenverhältnis nach dem Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit dem Nds. Beamtengesetz (NBG). Die Besoldung richtet sich nach dem Nds. Besoldungsgesetz. Einen Überblick über die Besoldungshöhe erhalten Sie hier.


Was Sie sonst noch erwarten können:

  • Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
    Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben in allen Lebensphasen ist ein fester Bestandteil der Personalstrategie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Seit vielen Jahren bieten wir hierzu verlässliche Rahmenbedingungen. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist zertifiziert, das Qualitätssiegel „audit berufundfamilie“ zu führen. Mehr dazu finden Sie hier.


Wir bieten Ihnen unter anderem:

  • Flexible Arbeitszeit
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, montags bis freitags innerhalb des Arbeitszeitrahmens von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr ohne Kernzeit zu arbeiten - maßgebend sind die dienstlichen Rahmenbedingungen. Sollten Sie aufgrund von kurzzeitigem, erhöhtem Arbeitsaufkommen Mehrarbeit angehäuft haben, können diese Stunden als Gleittage (Zeitausgleiche) an mehreren zusammenhängenden Arbeitstagen genommen werden.


  • Telearbeit
    Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MS im Rahmen der Telearbeit tätig sein. Dafür werden IT-seitig alle nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, um sich von zu Hause aus in das Netzwerk einzuwählen.


  • Teilzeit
    Teilzeitangebote sind ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aus diesem Grund wird die Ermöglichung von Teilzeitbeschäftigungen gefördert und im hohen Maß gelebt. Auch eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit ist möglich, so dass Sie nach Ablauf der Befristung wieder in Vollzeit tätig sein können.


  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
    Ziel ist die Verhütung von Arbeits- und Dienstunfällen sowie der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Der betriebsärztliche Dienst deckt sämtliche Pflicht- und Angebotsuntersuchungen (zum Beispiel Bildschirmarbeitsplatzbrillen) ab.

    Bei Bedarf stellen wir höhenverstellbare Schreibtische zur Verfügung. Im Bereich der Prävention werden regelmäßig Erste Hilfe Kurse angeboten.

    Über das betriebliche Eingliederungsmanagement bietet das MS Unterstützung für Beschäftigte an, die längerfristig arbeitsunfähig erkrankt waren. Es wird gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht, zukünftig beispielsweise durch die Umgestaltung des Arbeitsplatzes Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen.


  • Personalentwicklung
    Das bieten wir Ihnen:
  • Einführungs- und Begrüßungsprogramme, interne und externe Fort- und Weiterbildungen, Traineeprogramme und Lehrgänge, auch speziell für Führungskräfte
  • Mentoring
  • sehr gute Aufstiegsmöglichkeiten
  • Personalentwicklungsprogramme für Nachwuchsführungskräfte mit Qualifizierung für den ehemaligen höheren Dienst
  • Hospitationen und Volontariate
  • Coaching für Führungskräfte


  • Sonderurlaub
    Für besondere Anlässe, wie beispielsweise die Geburt des Kindes oder das Dienstjubiläum, erhalten Sie einen Sonderurlaubstag.

  • Urlaub
    Alle Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamte haben unabhängig von ihrem Alter einen jährlichen Erholungsurlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.


Haben wir Sie überzeugt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie hier.


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Stöbern Sie gern einmal im Karriereportal Niedersachsen! Dort finden Sie weitere Stellenangebote aus unserem Geschäftsbereich (LS, NLGA, MRVZN) und aus den anderen Behörden des Landes.


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Die Personalabteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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