Nichtraucherschutz
Gefahren des Rauchens und Passivrauchens
Viele der über 4.800 verschiedenen in Tabakrauch enthaltenen Substanzen sind giftig und krebserzeugend. Diese Giftstoffe werden beim Einatmen des Rauchs über die Lunge aufgenommen und im gesamten Körper verteilt. Dadurch wird so gut wie jedes menschliche Organ im Körper geschädigt.
Das Risiko für Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen (Lungenkrebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) wird durch den Tabakkonsum erhöht. Rauchende Frauen nach der Menopause leiden häufiger unter Osteoporose. Bei Männern kann in Folge des Rauchens die Potenz geschwächt werden. Auch zum Beispiel die Mundgesundheit wird durch das Giftgemisch im Tabakrauch beeinträchtigt (Krebs im Mund- und Rachenraum).
Der Suchtstoff Nikotin, der durch das Rauchen freigesetzt wird, überwindet die Blut-Hirnschranke und greift in Stoffwechselprozesse des Gehirns ein. Eine körperliche und psychische Abhängigkeit vom Rauchen kann innerhalb kurzer Zeit entwickelt werden.
Auch der Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern sowie das Rauchen oder Verdampfen von Cannabisprodukten stellen nach den Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation eine reelle Gesundheitsgefahr für sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch für umstehende Personen dar.
Rauchstopp
Beste Voraussetzungen für ein gesünderes Leben schafft, wer mit dem Rauchen aufhört. Ein Rauchstopp senkt eindeutig die genannten Gesundheitsrisiken. Informationen über Angebote, die beim Ausstieg helfen können, finden Sie hier (http://www.ms.niedersachsen.de/themen/gesundheit/drogen_sucht/rauchfrei-werden-13913.html). Auf der Seite der BZgA „rauchfrei“ ( http://www.rauchfrei-info.de/) finden Sie qualitätsgesicherte Angebote, die Ihnen beim Rauchstopp helfen.
Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz
Mit dem Ziel Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, gibt es in Niedersachsen das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG) vom 12.07.2007, Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 30). Die bisherigen Regelungen zum Raucherschutz wurden mit dem Änderungsgesetz um Cannabis, E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie um Geräte zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten erweitert. Das gesetzlich erweiterte Verbot umfasst u.a. Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sporthallen, Hallenbäder, Hochschulen, Berufsakademien, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Museen, Galerien, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Spielhallen, Spielbanken, Landes- und Kommunalbehörden sowie Gerichtsgebäude. Dies gilt grundsätzlich auch in Diskotheken und Gaststätten sowie in offenen gastronomischen Betrieben in Markthallen und Einkaufspassagen. In bestimmten Fällen sind hier jedoch Ausnahmen möglich.
Mit der Letzten Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes wurde auf die Einführung „neuer“ Produkte wie Vapes und Tabakerhitzer reagiert. Ebenso wurde sichergestellt, dass trotz der Cannabislegalisierung im Vorjahr, Personen in Niedersachsen durch die erweiterten Beschränkungen besser vor dem unbeabsichtigten Kontakt mit Cannabisrauch geschützt werden.
Das Nds. Nichtraucherschutzgesetz ist ein Erfolg für den Gesundheitsschutz in Niedersachsen. Das belegt die breite gesellschaftliche Akzeptanz: Die meisten Menschen befürworten einen wirksamen Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten.
Verstöße gegen das Niedersächsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens können von den kommunalen Ordnungsämtern mit Geldbußen geahndet werden.
Hier finden Sie das Landesgesetz als PDF-Download.
Foto mit Aschenbecher mit einem Fragezeichen und einer Margerite
Gesetzliche Grundlage:
Niedersächsisches Nichtraucherschutz- gesetz (Nds. NiRSG)
(0,26 MB)