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Gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn nach den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet eine von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (BGBl. I 2022, S.969) vom 28.06.2022 ist der gesetzliche Mindestlohn von dieser Praxis erst- und einmalig abweichend durch Gesetz erhöht worden und steigt von derzeit 10,45 € ab dem 01.10.2022 auf 12 € Brutto je Zeitstunde.


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