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Gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn nach den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet eine von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (BGBl. I 2022, S.969) vom 28.06.2022 ist der gesetzliche Mindestlohn von dieser Praxis abweichend durch Gesetz erhöht worden und beträgt seit dem 01.10.2022 12,00 € Brutto je Zeitstunde.

Nach einem neuen Beschluss der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2024 auf 12,41 € und 2025 auf 12,82 € erhöht werden.


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