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Förderung von Projekten zur Inklusion und Förderaufruf „Toilette für alle"

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Gleiche Chancen, umfassende Zugänglichkeit und aktive Teilhabe an der Gesellschaft sind dennoch keine Selbstverständlichkeit für Menschen mit Behinderungen. Um dies zu ändern und zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention auch auf lokaler Ebene beizutragen, unterstützt das Land im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung u. a. Projekte und Maßnahmen, die die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Daueraufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen“, erklärt Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi. „Daher muss all unser Tun darauf abzielen, dass Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und gleichberechtigt zusammenleben und Freizeit, Sport und Kultur erleben können. Denn Menschen mit Behinderungen gehören nicht an den Rand, sondern in die Mitte unserer Gesellschaft.“

Um den Sozialraum in Niedersachsen in diesem Sinne inklusiv zu gestalten, können gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (z. B. Vereine oder Verbände) für ihre Projekte und Maßnahmen eine Förderung erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50 000 Euro möglich. Gefördert werden mit einer Anteilfinanzierung in Höhe von 80 Prozent u. a. Projekte und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, zum Abbau von Barrieren, zur Partizipation sowie zur Schaffung und Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten im Freizeit- Sport- und Kulturbereich.

Zusätzlich fördert das Land im Rahmen eines neuen Förderaufrufs mit einem festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro die Ausstattung geeigneter Räume mit der „Toilette für alle“. Zu einer „Toilette für alle“ gehören eine höhenverstellbare Pflegeliege und ein Lifter, der Personen sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege hebt. Dort liegen sie sicher und hygienisch, während die Begleitperson die Inkontinenzeinlage wechseln kann. Das Land fördert diese Zusatzausstattung auch für mobile Varianten wie zum Beispiel Container.

Nähere Informationen zur Förderrichtlinie und zum Förderaufruf für die „Toilette für alle“ finden Sie im Downloadbereich.

Anträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.


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