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Zum im Bundestag verabschiedeten Pflegelöhneverbesserungsgesetz erklärt Niedersachsen Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann:

„Ich begrüße das vom Bundestag beschlossene Gesetz, denn es ermöglicht die Verbesserung der Löhne in der Pflege. Damit unterstützt der Bund, was wir gerade auf Landesebene in der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) vereinbart haben. Im Rahmen der KAP.Ni haben alle maßgeblichen Akteure zusammen mit der Landesregierung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen – für mehr Unterstützung, mehr Entlastung und mehr Geld in der Pflege. Die Kooperationsvereinbarung ist mit einem konkreten Zeit- und Maßnahmenplan untersetzt.

Das neue Bundesgesetz ermöglicht u.a., Mindestentgeltsätze differenziert nach Art und Qualifikation festzulegen, so dass ein Mindestlohn für bestimmte Gruppen von Pflegekräften festgesetzt werden kann – beispielsweise ein Mindestlohn für Pflegefachkräfte. Und die Kommission zur Festlegung von Arbeitsbedingungen wird ein ständiges Gremium, auch das begrüße ich. Jetzt sind insbesondere die Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gefordert, die Arbeitsbedingungen konkret zu verbessern und Tariflöhne zu vereinbaren. Und die Kassen müssen diese höheren Löhne refinanzieren. Für Niedersachsen haben die Partner der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen das zugesichert. Mein Ziel bleibt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege. Nur mit fairer und angemessener Entlohnung sowie guten Arbeitsbedingungen wird es gelingen, junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und ausgeschiedene Pflegekräfte zurückzuholen. Davon profitieren die Pflegebedürftigen, die Angehörigen, die Pflegekräfte – also die gesamte Gesellschaft.“

25.10.19

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Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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