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Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.09.2017, TOP 12

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Durch das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) sind alle Länder verpflichtet, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung zu etablieren. Hierfür wird ein klinisches Krebsregister für Niedersachsen (kurz: KKN) aufgebaut, das die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen verbessern soll. Dafür werden sämtliche Angaben zur Diagnose, zur Art der Therapie und zum Verlauf der Krankheit erfasst.

Mit dem jetzt vorliegenden Artikelgesetzentwurf werden die notwendigen Festlegungen für den Betrieb des KKN geschaffen. Es enthält die Regelungen zur Errichtung der Anstalt zum 01. Dezember 2017 und die eigentliche Aufgabenbeschreibung für das KKN.

Von der klinischen Krebsregistrierung profitieren unmittelbar alle derzeit oder künftig von einer Krebserkrankung Betroffenen im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte Diagnostik und Behandlung.

Zwischen dem KKN einerseits und dem bereits bestehenden EKN (dem Epidemiologischen Krebsregister) andererseits wird für die Zukunft eine enge Zusammenarbeit angestrebt, daher sind entsprechende Anpassungen im Gesetzentwurf enthalten.

Für den Aufbau und Betrieb des KKN sind im Landeshaushalt Mittel in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro für 2017 und rd. 2,3 Mio. Euro für 2018 veranschlagt. Die Deutsche Krebshilfe unterstützt den Aufbau des klinischen Krebsregisters in Niedersachsen mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rd. 480.000 Euro.

Nach der bundesgesetzlichen Regelung zahlen die Krankenversicherungsträger eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 90 % für jeden im Routinebetrieb gemeldeten und nach den Förderkriterien anerkannten Neuerkrankungsfall.

Voraussetzung für die Finanzierung dieses Anteils ist, dass das klinische Krebsregister aufgrund der durch den GKV-Spitzenverband vorgegebenen Fristen umgehend errichtet wird. Andernfalls müsste das Land Niedersachsen die Finanzierung des Registers komplett übernehmen. Dies würde jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von 6 – 7 Mio. Euro für den Landeshaushalt bedeuten.

Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.“
Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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