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Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23.10.2019, TOP 10


– Es gilt das gesprochene Wort –


„Das Bundesteilhabegesetz – kurz BTHG – ist eine der größten sozialen Reformen in den letzten Jahren. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wird aus dem Sozialhilferecht in das Recht der Rehabilitation überführt. Und dies hat eine enorme sozialpolitische Bedeutung im Hinblick auf die weitere Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Die alte Defizit-orientierte Sichtweise wird abgelöst durch einen neuen Blick auf Menschen mit Behinderung. Ziel des BTHG ist, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen zu stärken – und die erforderlichen Hilfen passgenauer auszugestalten als heute.


Ein sehr konkreter Fortschritt ist z.B., dass das Einkommen und das Vermögen von (Ehe-)Partnerinnen und Partnern ab nächstem Jahr nicht mehr angerechnet werden. Damit fällt das faktische Hochzeitsverbot weg.

Die Umsetzung des BTHG wird uns auch in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen.

Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit

- den Kommunen,

- den Wohlfahrtsverbänden,

- den Verbänden der gewerblichen Leistungserbringer

- und den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen

die Eingliederungshilfe in Niedersachsen im Geiste des BTHG weiterentwickeln werden. Die Schaffung sinnvoller und praxistauglicher landesrechtlicher Rahmenbedingungen ist ein enorm wichtiger Schritt. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs waren zahlreiche und durchaus komplexe Fragestellungen zwischen den Ressorts und zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden zu klären. Sowohl, was die künftigen Zuständigkeiten als auch die Finanzwirkungen betrifft.

Ich möchte daher allen Beteiligten dafür danken, dass es am Ende gelungen ist, trotz teilweise gegenläufiger Interessenlagen konstruktive Lösungen und Kompromisse zu finden.

Bedanken möchte ich mich darüber hinaus ausdrücklich bei den Regierungsfraktionen. Sie haben es übernommen, den Gesetzentwurf direkt in die parlamentarische Beratung einzubringen.

Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf in den Beratungen der Ausschüsse eine so breite Mehrheit gefunden hat. Und ich würde mich noch mehr freuen, wenn sich dieses Bild auch

in der heutigen Abstimmung widerspiegeln würde. Dies wäre aus meiner Sicht ein gutes Signal für die Zukunft der Inklusion in Niedersachsen.“



Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.10.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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