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Statement von Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann zur heutigen Verabschiedung des Paketboten-Schutz-Gesetzes im Bundesrat

„Gerade haben wir im Bundesrat mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz eine Nachunternehmerhaftung für die Kurier-, Express-und Paketbranche beschlossen. Eine gute Nachricht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein großer Erfolg für den Einsatz der Niedersächsischen Landesregierung!

Das ist eine klare Stärkung der Arbeitnehmerrechte von Paketbotinnen und -boten und trägt entscheidend zu einer besseren sozialen Sicherung bei.

Sozialversicherungsbetrug und einem Unterlaufen von Mindestlöhnen werden mit diesem Gesetz deutlich entgegengewirkt. Dem Sozialdumping in dieser Branche wird damit ein Ende gesetzt. Künftig gilt das Prinzip ‚Wer Arbeit auslagert, bleibt dafür auch verantwortlich‘.“

Hintergrund

Mit der Nachunternehmerhaftung werden große Paketdienste verpflichtet, Sozialabgaben für ihre Subunternehmer nachzuzahlen, wenn diese nicht korrekt abgeführt wurden. Dies folgt den Regelungen in der Fleischindustrie. Niedersachsen hat hier mit der Einführung einer Nachunternehmerhaftung bereits gute Erfahrungen gemacht. Große Konzerne müssen sich zukünftig auch dann um die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten kümmern, wenn sie die Leistung an Subunternehmer ausgelagert haben.

Die von Niedersachsen eingebrachte Bundesratsinitiative für eine bessere soziale Absicherung von Paketbotinnen und -boten erhielt im April eine entsprechende Zustimmung im Bundesrat.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.11.2019

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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