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Soziale Spaltung in Niedersachsen verhindern

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.11.2019, TOP 20


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Armut und soziale Ungleichheit beschäftigen mich in meiner Arbeit jeden Tag. Ich bin der Überzeugung, wir müssen hier einen doppelten Ansatz wählen: Konkrete und praktische Hilfe für Menschen in Not und Befähigung, die eigene Lage aus eigener Kraft zu verbessern.

Lassen Sie uns einen Blick auf die Handlungsorientierte Sozialberichterstattung in Niedersachsen werfen: Wir haben in Niedersachsen einen erfreulichen Rückgang der Armutsgefährdung auf nunmehr 15 Prozent zu verzeichnen. Das ist der niedrigste Wert seit 2011. Niedersachsen liegt damit unter dem Bundesdurchschnitt.

Dennoch gibt es auch bei uns eklatante Armut. Besonders erschreckend ist, wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind. Nach wie vor lebt etwa jedes fünfte Kind in einem Haushalt, der droht abgehängt zu werden. Daher ist für mich die Bekämpfung von Kinderarmut ein zentrales Anliegen. Wir wollen deshalb die staatlichen Leistungen so anpassen, dass sie tatsächlich auskömmlich sind und bei den Familien ankommen.

Zurzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Niedersachsens Wege zu einer Kindergrundsicherung.

Dabei geht es im Kern um die Zusammenführung und angemessene Ausgestaltung

- der SGB II Regelleistungen für Kinder,

- der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets,

- des Kinderzuschlags,

- sowie des Kindergeldes.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.11.2019 entschieden, dass Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig sind. Diese klarstellende Entscheidung begrüße ich ausdrücklich. Sanktionen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ihre Wohnung verlieren oder unter das Existenzminimum fallen. Das Urteil setzt den Sanktionen nun eine klare Grenze, ohne die Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten grundsätzlich in Frage zu stellen.

Von der angekündigten gesetzlichen Neuregelung erwarte ich auch, dass die verschärften Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige endlich abgeschafft werden. Unser oberstes Ziel muss es sein, die jungen Menschen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Ein anderes Thema beschäftigt mich besonders jetzt am Beginn des Winters und macht mir wirklich Sorge. Es geht um die Hilfe für wohnungslose Menschen. Hier haben wir bereits im letzten Jahr für die Förderung investiver Maßnahmen eine Million Euro zusätzlich bereitgestellt.

Aber unser besonderes Engagement geht weit darüber hinaus. Allein in diesem Jahr stellen wir für die Hilfe für wohnungslose Menschen nach dem SGB XII über 33 Millionen Euro bereit. Und zusätzlich ist auch die Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums ein wichtiges Anliegen der Landesregierung.

Ich möchte auch betonen, dass bedauerlicherweise Armut immer noch ein Frauenthema ist.

Besonders für Alleinerziehende und für Frauen im Alter. Frauen zahlen nach wie vor einen hohen Preis dafür, dass sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen und die Hausarbeit verrichten.

So betrug die durchschnittliche Versichertenrente für Männer in der gesetzlichen Rentenversicherung 2016 1.065 Euro. Der durchschnittliche monatliche Betrag für Versichertenrenten an Frauen lag jedoch nur bei 671 Euro. Damit beträgt die aktuelle Rentenlücke, der so genannte „Gender Pension Gap“, zwischen Frauen und Männern

in der gesetzlichen Rentenversicherung immense 45 Prozent. Ein wichtiger Grund, das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Ob Kinderbetreuung oder Pflegedienst: Nur wer hier entlastet wird, kann gut und auskömmlich einer Erwerbsarbeit nachgehen und später eine gute Rente erhalten.

Hier hat die Landesregierung bereits einiges unternommen, um die wahren Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in unserer Gesellschaft zu entlasten und bessere Möglichkeiten zu schaffen. Dazu gehören für mich die ganz normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Familien.

Die Abschaffung der Kindergartenbeiträge sorgt für mehr Geld in der Tasche und ermöglicht es Frauen, eine bessere Vereinbarkeit zu leben. Und auch die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen entlastet nicht nur die Eltern der Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Fachkräfte – vor allem Frauen – die später keine Kredite zurückzahlen müssen. Das folgt unserer Zielvorstellung der kostenfreien Bildung für alle.

Wir setzen uns für den sozialen Ausgleich in Niedersachsen ein und wollen Spaltung und Ausgrenzung verhindern. Dazu gehört eine gute Sozialpolitik. Aber auch eine Haltung, dass alle, die hier bei uns leben, dazu gehören und Chancen erhalten. Und dafür steht die Niedersächsische Landesregierung.“


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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