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Projekt zur Sensibilisierung gegen „K.-o.-Tropfen“ startet – Opfer müssen schnell handeln

Sozialministerin Carola Reimann fordert: „Aktiv gegen die Vergabe von „K.-o.-Tropfen“ vorgehen!“


„Die Verwendung von K.-o.-Tropfen ist perfide. Sie werden hinterhältig benutzt, um Opfer bewusstlos und handlungsunfähig zu machen“, warnt Dr. Carola Reimann, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die eintretende Willens- bzw. Bewusstlosigkeit befähigt Täterinnen oder Täter, Sexual- und Raubdelikte zu begehen.

Die jetzt gestartete Kampagne „Ich lass mich nicht K.-o.-Tropfen“ möchte potenzielle Opfer deshalb sensibilisieren, sich besser vor bewusstseinstrübenden Substanzen zu schützen. Der Niedersächsische Landtag hatte sich dafür ausgesprochen, stärker auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Die Frauen- und Mädchenberatung bei sexueller Gewalt e.V. in Braunschweig führt das vom Niedersächsischen Sozialministerium geförderte Projekt durch.

Zum offiziellen Auftakt werden Studierende an den Hochschulstandorten Hannover, Braunschweig und Wolfenbüttel zu Beginn des Wintersemesters 2019/2020 gezielt zu dem Thema angesprochen. U.a. wird mit Hilfe von Flyern und bedruckten Bierdeckeln über die Wirkung von „K.-o.-Tropfen“ und mögliche Schutzmaßnahmen aufgeklärt. Die Kampagne will auch die zielgerichtete Aufklärung in gynäkologischen Praxen unterstützen. Dazu sollen dort dauerhaft Informationsmaterialien zur Verfügung stehen, um sie beispielsweise in Mädchensprechstunden einzusetzen oder auszulegen.

Der Nachweis, dass bewusstseinstrübende Substanzen verabreicht wurden, ist schwierig zu erbringen. In der Regel können sich Opfer nicht an die Geschehnisse erinnern und suchen erst nach einer Phase der Bewusstseinstrübung einen Arzt oder eine Ärztin oder die Polizei auf.

Der Nachweis, dass diese Substanzen verabreicht wurden, ist allerdings nur innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes von sechs bis zwölf Stunden nach Einnahme möglich.

„Wenn K.-o.-Tropfen missbräuchlich verabreicht wurden, müssen alle beteiligten Akteurinnen und Akteure sorgfältig und schnell handeln, um einen solch sensiblen Vorfall effektiv aufzuklären“, unterstreicht Dr. Carola Reimann. Im März 2020 soll dazu eine Tagung stattfinden, die sich gezielt an Kliniken und Polizei wendet. Niedersachsens Sozialministerin betont: „Wenn Kliniken und Polizei Hand in Hand arbeiten, erzielen wir einen besseren Schutz der Betroffenen. Dabei ist die Sensibilisierung aller am Verfahren Beteiligter ein richtiger und wichtiger Schritt, diesen besonders heimtückischen Taten vorzubeugen.“


Hintergrundinformationen:

K.-o.-Tropfen (von „Knock-out", englisch für „Außer-Gefecht-Setzung") sind farblos und nicht zu schmecken, wenn sie in Getränke oder Speisen gemischt werden. Bereits nach zehn bis 20 Minuten setzen Schwindel und Übelkeit ein.

Typisch für K.-o.-Tropfen ist der Gedächtnisverlust. Das Opfer hat hinterher keinerlei Erinnerungen an die Zeit von Beginn der Wirkung der Tropfen bis zu deren Abklingen. Täter setzen es häufig in Diskotheken, Bars, Clubs oder Restaurants ein. In der allgemeinen Feierstimmung ist es für den Täter leicht, die K.-o.-Tropfen unbemerkt in ein Getränk zu mischen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
02.10.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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