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Niedersächsische Initiative zur GKV-Reserve mit Mehrheit im Bundesrat

Ministerin Carola Reimann: „Gesetzlicher Krankenkasse in der Krise den Rücken stärken“


Der Bundesrat ist am Freitag mehrheitlich einer Initiative der Niedersächsischen Landesregierung gefolgt und sieht klaren Korrekturbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes.

Der heute im Bundesrat beratene Entwurf Bundesregierung sieht unter anderem vor, zur Finanzierung der hohen Kosten bei der Bewältigung der Corona-Pandemie die Reserven der Gesetzlichen Krankenkassen massiv abzuschmelzen. Die Mehrheit der Länder forderte vom Bund nun einen deutlich höheren Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds der Kassen aus Steuermitteln.

„Die gesetzliche Krankenversicherung hat sich in der Pandemie bewährt und steht bei der Bewältigung der Krise weiterhin vor großen Herausforderungen“, so Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann.“ So tragen die gesetzlichen Kassen unter anderem die Kosten für die steigende Zahl von Corona-PCR-Tests sowie für die Antigentests im stationären Bereich.

„Gerade in dieser schwierigen Situation wäre es deshalb brandgefährlich und ein falscher Anreiz, nun ausgerechnet den gut wirtschaftenden Krankenkassen die Rücklagen fast vollständig zu entziehen.“ Kleinere Betriebskrankenkassen liefen nach einem solchen Aderlass Gefahr, schon bei einem kostenintensiven Versorgungsfall in die Pleite zu rutschen, so Reimann. „Wir müssen der Gesetzlichen Krankenkasse in dieser Krise den Rücken stärken.“

Vor diesem Hintergrund hat sich die Mehrheit der Länder im Bundesrat heute für drei Kernforderungen an den Bund ausgesprochen:

1.) Eine deutlichere Erhöhung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds, als es der Entwurf vorsieht

2.) Eine Streichung der Regelung, die laufenden Rücklagen der Kassen von 1,0 Monatsausgaben auf 0,8 Monatsausgaben abzusenken

3.) Eine Streichung der pauschalen Abschmelzung der Kassenrücklagen um 66,1% im Jahr 2021

Ministerin Reimann zum Abstimmungsergebnis im Bundesrat: „Ich bin froh, dass die Länder hier mehrheitlich und über die Parteigrenzen hinweg das klare Signal an den Bund senden, dass der Gesetzentwurf entsprechend nachgebessert werden muss.“

Bei dem heutigen Beschluss handelt es sich um eine Stellungnahme der Länder, die nun an die Bundesregierung übersandt wird. Diese hat dann Gelegenheit, hierzu eine sogenannte Gegenäußerung zu verfassen und diese zusammen mit der Bundesrats-Stellungnahme an den Bundestag zu senden.

06.11.20

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Oliver Grimm

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