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Land erhöht seine Investitionen in die Krankenhäuser

Krankenhaus-Planungsausschuss mit klarem Bekenntnis zu Großprojekten in Ostfriesland, im Heidekreis und im Landkreis Diepholz


In der ersten Sitzung des niedersächsischen Krankenhaus-Planungsausschuss in 2022 standen traditionell die Krankenhausförderung und das Investitionsprogramm im Vordergrund der Beratungen. Das Volumen des Investitionsprogramms wurde von bislang 120 auf erstmalig 150 Millionen Euro aufgestockt. Das Investitionsprogramm 2022 umfasst 29 Investitionsmaßnahmen, davon acht Erstförderungen sowie 21 Weiterfinanzierungen laufender Maßnahmen (s. dazu die angehängte Liste).

„Mit der Förderung der 29 Maßnahmen im ganzen Land hat das diesjährige Investitionsprogramm einen deutlich höheren Umfang als in den vergangenen Jahren. Damit wird ein wesentlicher Grundstein für eine moderne und zukunftsfähige Krankenhausstruktur in Niedersachen geschaffen“, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Neben den Einzelmaßnahmen können große Strukturmaßnahmen wie die Zusammenlegung von Krankenhäusern und Neubauten aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds gefördert werden. In Niedersachsen befinden sich gegenwärtig drei große Vorhaben in der Planung:

· Zentralklinik Georgsheil (Landkreis Aurich / Stadt Emden),

· Zentralklinik im Landkreis Diepholz und

· Zentralklinik im Landkreis Heidekreis

Die Planungen in Georgsheil und im Heidekreis sind bereits fortgeschritten und die baufachliche Prüfung inzwischen abgeschlossen. Die Fördersumme für Georgsheil wird auf 460 Millionen Euro und die Fördersumme für den Heidekreis auf 195 Millionen Euro festgesetzt. Die baufachliche Prüfung des Zentralklinikums im Landkreis Diepholz wird voraussichtlich im Sommer 2023 abgeschlossen. Die drei Strukturmaßnahmen sollen aus Mitteln des Strukturfonds und aus Investitionsmitteln des Landes gefördert werden.

„Damit bekennen wir uns ganz klar zu den drei neuen Zentralkliniken“, erklärte Ministerin Behrens, „wir werden alle drei Maßnahmen finanzieren und damit die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen gezielt weiterentwickeln.“

Der Planungsausschuss hat sich zudem dafür ausgesprochen, die voraussichtliche Fördersumme für das Kinderhospital Osnabrück auf 8 Mio. Euro zu erhöhen und für folgende Maßnahmen die vorrangige baufachliche Prüfung vorzunehmen: Königslutter / AWO Psychiatriezentrum (voraussichtliche Fördersumme 4 Mio. Euro), Lüneburg / Psychiatrische Klinik (95 Mio. Euro), Verden / Aller-Weser-Klinik (25 Mio. Euro), Westerstede / Ammerland Klinik (100 Mio. Euro) und Nordhorn / Euregio-Klinik (60 Mio. Euro).

Am 8. Juni 2022 hatte der federführende Sozialausschuss des Landtages den Entwurf zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes abschließend beraten. Ministerin Behrens nutzte die Gelegenheit, um die Mitglieder des Planungsausschusses über das Gesetzgebungsverfahren zu unterrichten: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Gesetz die Empfehlungen der Enquetekommission umsetzen können“, so Behrens. „Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Modernisierung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen.“

Außer über die Förderung von Investitionsmaßnahmen hat der Planungsausschuss auch über die Krankenhausplanung beraten. Neben der Aufnahme von zwei weiteren Ausbildungsstätten in den Krankenhausplan des Landes (s.u.) konnte Einvernehmen über die Neustrukturierung der stationären medizinischen Versorgung in Osnabrück erzielt werden. Bereits in den vergangenen Sitzungen hatte der Planungsausschuss diese Frage intensiv beraten. „Wir haben jetzt einen sehr guten Kompromiss gefunden, mit dem wir die Versorgung in der Neurologie und der Neurochirurgie in der Stadt Osnabrück ganz erheblich verbessern“, sagte Ministerin Behrens.


Hintergrund:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie – mit beratender Stimme – die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbar Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben. Das Investitionsprogramm wird letztendlich von der Landesregierung beschlossen, nachdem dem Landtag zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde (§ 5 NKHG).

Enquetekommission

Die Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische

Versorgung“ wurde auf Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU (Drs. 18/2012) vom Niedersächsischen Landtag am 10. Dezember 2018 eingesetzt. Am 22. Februar 2021 hat die Enquetekommission ihren Abschlussbericht (Drs. 18/8650) vorgelegt, der ein differenziertes Bild bestehender Problemlagen und Lösungsansätze im Gestaltungs- und Ermessensbereich des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen sowie der landesunmittelbaren Leistungserbringer und Krankenkassen aufzeigt.

Baufachliche Prüfung

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann.

Investitionsprogramm

Nach § 5 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG) wird das Investitionsprogramm vom Fachministerium jeweils für ein Haushaltsjahr aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Nach § 3 Abs. 1 S. 4 NKHG berät der Planungsausschuss das Fachministerium bei der Aufstellung des Investitionsprogramms.

Ausbildungsstätten

Folgende Ausbildungsstätten wurden in den Krankenhausplan aufgenommen:

  • HELIOS Klinikum Salzgitter, Ausbildungsstätte für die Berufe Operationstechnische Assistenz (OTA) / Anästhesietechnische Assistenz (ATA)
  • Niels Stensen Bildungszentrum, Osnabrück, Ausbildungsstätte für die Berufe OTA / ATA
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2022

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