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Korrektur der gestern veröffentlichten Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte

Gestern (03.04.2020) ist eine neue Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht worden. Diese Verordnung enthält beispielsweise die Neuregelung, dass Bau- und Gartenmärkte jetzt doch geöffnet haben können.

In einem Punkt schießt die Verordnung jedoch über das Ziel hinaus und muss korrigiert werden: Aus dem Verordnungstext kann man herauslesen, dass in Niedersachsen fortan auch Besuche zwischen engsten Familienangehörigen (Eltern und Kindern) nur in sehr wenigen Konstellation erlaubt seien. Das gelte, so der Verordnungstext, ebenso für das gegenseitige Besuchen engster Freunde.

Auch wenn in der Tat die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern, ist die gestern veröffentlichte Regelung zu weitgehend. Sie wird zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Selbstverständlich werden bis dahin Verstöße gegen die zu ändernde Regelung nicht geahndet.

Nichtsdestotrotz bitten wir die Menschen in Niedersachsen sehr herzlich, ihre direkten physischen Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren. Es bleibt dabei: die Corona-Pandemie ist außerordentlich ernst zu nehmen und es muss uns gelingen, die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Deshalb halten Sie bitte weiter Abstand voneinander!

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2020

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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