Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Impfungen für Menschen mit Behinderungen und einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf

Gemeinsame Erklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern


In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, dass Menschen mit Behinderungen und einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf jetzt ein Impfangebot erhalten. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn immer mehr Gruppen ohne Vorerkrankungen vorgezogen werden.

Die Beauftragten von Bund und Ländern fordern:

  1. Es dürfen keine weiteren Gruppen in die Impfpriorisierungsliste der CoronaImpfV aufgenommen werden, wenn sie nicht selbst ein erhöhtes Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf haben oder Kontaktpersonen sind.
  2. Es muss strikt nach der Reihenfolge der Impfverordnung geimpft werden.
  3. Innerhalb der Priorisierungsgruppen müssen zuerst die Personengruppen mit einem Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf geimpft werden.
  4. Bei Kindern mit Behinderungen oder Vorerkrankungen, die selbst nicht geimpft werden können, aber ein erhöhtes Risiko für einen schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf haben, dürfen die zu impfenden Kontaktpersonen nicht zahlenmäßig begrenzt werden.
  5. Zur Optimierung der Einzelfall-Verfahren beauftragen die Länder die behandelnden Ärzt:innen mit der Beurteilung des Risikos für einen schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf. Die Länder sollen von der Möglichkeit nach § 6 Abs. 6 CoronaImpfV entsprechend Gebrauch machen.

Petra Wontorra, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, fordert weiter: „Wichtig ist zudem eine barrierefreie Kommunikation zu den Menschen mit Behinderungen, auch in Leichter Sprache. Die vulnerable Gruppe von Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen muss über die Impfreihenfolge niedrigschwellig aufgeklärt werden. Ihnen muss aufgezeigt werden, wann sie an der Reihe sind und an wen sie sich werden können, wenn sie sich nicht mit ihrer Vorerkrankung und/oder Behinderung in den Priorisierungsgruppen wiederfinden. Diese Personen brauchen eine Perspektive sowie konkrete Ansprechpersonen bei Fragen zur Einordnung in die Priorisierungsgruppen.


Die gesamte Erklärung finden Sie hier als Download


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln