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Heute genauso aktuell wie vor 10 Jahren: Am 11. Mai 2011 wurde die Istanbul-Konvention unterzeichnet!

„Die Istanbul Konvention bildet unseren wichtigsten Rechtsrahmen zum Schutz vor Gewalt an Frauen und ist heute mindestens genauso wichtig wie vor zehn Jahren“, betont Gleichstellungsministerin Daniela Behrens anlässlich des 10. Jahrestages der Unterzeichnung der Istanbul Konvention.

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die sog. Istanbul Konvention, ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen.

Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und zum Schutz gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Gleichzeitig definiert sie rechtliche Sanktionen.

„Wir können in Niedersachsen auf ein gut ausgebautes Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen in Niedersachsen blicken und haben bereits einige Meilensteine geschafft“, so die Ministerin. „Dazu gehören, um nur einige Beispiele zu nennen, 43 Frauenhäuser mit 400 Frauen- und 600 Kinderplätzen, ein gut aufgestelltes System von Gewaltberatungsstellen und viele wichtige begleitende Projekte wie unsere verfahrensunabhängige Beweissicherung www.probeweis.de und unser Sprachmittlungsprojekt für Frauen www.worte-helfen-frauen.de. Sie alle sind wichtige Bausteine, um von Gewalt betroffenen Frauen langfristig Unterstützung anbieten zu können. Gleichwohl besteht der Bedarf an der Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Umsetzung der insgesamt vier Handlungsfelder der Istanbul Konvention: Prävention, Unterstützung gewaltbetroffener Frauen, Strafverfolgung sowie eine koordinierte Bundes- und Landespolitik der benannten Bereiche“.

Niedersachsen ist gut vorbereitet und hat direkt nach der Ratifizierung der Istanbul Konvention mehrere Modellprojekte zur Evaluation, Vorbereitung und Koordinierung initiiert. Die Modellprojekte werden aus der Richtlinie der Landesregierung über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich finanziert:

  1. Modellprojekt „Nachhaltige Vernetzung der Täterarbeitseinrichtungen Häusliche Gewalt in Niedersachsen“

    Das Männerbüro Hannover e.V. analysiert in diesem Modellprojekt die in Niedersachsen bestehenden Täterarbeitseinrichtungen. Ziel dieses Modellprojektes ist, die regionalen Unterschiede und die Vernetzung mit entsprechenden Fachstellen gegen häusliche Gewalt zu evaluieren und Handlungsfelder aufzuzeigen.

  2. Modellprojekt „Mädchen erstarken lassen“

    Die drei niedersächsischen Mädchenhäuser in Hannover, Oldenburg und Osnabrück bieten im Rahmen des Projektes „Mädchen erstarken lassen“ jeweils ein spezielles Angebot für Mädchen und junge Frauen mit und ohne Migrationshintergrund an

  3. Modellprojekt „Koordinierungsstelle der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt“

    Im Rahmen des dreijährigen Modellprojektes evaluiert die Koordinierungsstelle der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt (www.lks-niedersachsen.de) alle Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt in Niedersachsen. Die Ergebnisse sollen der Vernetzung und dem Wissenstransfer zwischen bestehenden Beratungsstellen, Landesverbänden und der Fachpolitik dienen und daraus Standards für alle Fachkräfte entwickelt werden.

„In Niedersachsen sind wir auf einem sehr guten Weg. Gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene setzen wir die Istanbul Konvention zum Wohle und zum Schutz aller von Gewalt betroffenen Frauen um“, betont Daniela Behrens.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2021

Ansprechpartner/in:
Silke von der Kammer

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