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Große Zustimmung für niedersächsische Anträge bei Integrationsministerkonferenz in Erfurt

Cornelia Rundt: „Ein früher Einstieg in den Beruf ebnet zugewanderten Frauen zugleich den Weg in ein selbstbestimmtes Leben hier in Deutschland – das ist gelebte Integration“


„Zugewanderte Frauen werden noch zu lange daran gehindert, in unserer Gesellschaft und im Erwerbsleben Fuß zu fassen“, erklärt Niedersachsens auch für Integrationsprojekte zuständige Sozialministerin Cornelia Rundt: „Die Potentiale und die Qualifikationen zugewanderter Frauen müssen früher erkannt sowie spezielle Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt werden.“ Für einen Antrag mit dieser Kernaussage hat Niedersachsen bei der heutigen Integrationsministerkonferenz in Erfurt die einstimmige Zustimmung der anderen Bundesländer gewonnen. Wenn wir zugewanderten Frauen einen frühen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen, dann ebnen wir ihnen zugleich den Weg in ein selbstbestimmtes Leben hier in Deutschland – das ist gelebte Integration.“

In dem Antrag sprechen sich die Bundesländer dafür aus, zugewanderte Frauen bei der Berufsorientierung zu unterstützen und zu erreichen, dass sich „alle Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland gleichberechtigt nach eigenem Ermessen bewegen können“. Dazu soll schon sehr früh Sprachförderung angeboten werden, damit die Zuwanderinnen die Herausforderungen und Anforderungen beim Einleben in Deutschland eigenständig bewältigen können. Außerdem sollen zielgruppenorientierte, kultursensibel ausgelegte Konzepte und auch Angebote für Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt und ausgebaut werden. In Integrationskursen sollen außerdem die Entwicklungspotentiale der teilnehmenden Frauen gezielt erkannt und befördert werden - das bestehende Integrationskurskonzept des Bundes soll dazu überarbeitet werden. Damit die Frauen auch wirklich an den Kursen teilnehmen können, ist schließlich eine Kinderbetreuung sicherzustellen.

Einstimmig beschlossen wurde in Erfurt heute auch ein Antrag zum besseren Schutz besonders betroffener Flüchtlingsgruppen, bei dem Niedersachsen Mitantragsteller ist. Somit plädiert die Integrationsministerkonferenz dafür, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge nur so kurz wie möglich in Zentralen Aufnahmestellen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollten. "Uns ist wichtig, dass Opfer von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt sich bereits ab dem Tag ihrer Ankunft an speziell geschulte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Beratungsstellen und Therapiezentren wenden können", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Länder wollen das Thema nun unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten in einer länderoffenen Arbeitsgruppe angehen, in der Niedersachsen mitwirken wird.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2016
zuletzt aktualisiert am:
21.03.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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