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Gewaltschutz von Frauen: Ministerin Behrens fordert verbindlichen Rechtsanspruch

Anlässlich der Auftaktsitzung des heute vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einberufenden Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen, richtet Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Daniela Behrens eine klare Forderung an den Bund:

„Wenn eine Frau täglich in Angst vor Gewalt durch den Partner leben muss, im eigenen Zuhause nicht mehr sicher ist, braucht sie Hilfe und Schutz. Das muss einfach selbstverständlich sein. Damit das so ist, braucht es einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen mit einem Anspruch auf Schutz vor Gewalt.

Vom Bund erwarte ich, dass der im vergangenen Jahr angekündigte Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder mit Hochdruck vorangetrieben wird. Das Thema darf einfach nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wir können auf die Vorarbeiten der vergangenen vier Jahre zurückgreifen. Der Bund, die Länder und die Kommunen haben sich bereits auf Eckpunkte verständigt. Das muss die Basis sein. In Niedersachsen haben wir ein gut aufgestelltes Unterstützungssystem für von Gewalt betroffene Frauen. Das muss weiterentwickelt werden. Dafür brauchen wir das klare Bekenntnis der Mitfinanzierung durch den Bund.

Fast 25.000 Frauen waren in Niedersachsen im vergangenen Jahr von häuslicher Gewalt betroffen. Und das sind nur die angezeigten Fälle. Wer Angst hat, braucht Hilfe – ohne Wenn und Aber. So sehen wir es in Niedersachsen und so handeln wir in Niedersachsen. Wir nehmen jährlich über 9 Millionen Euro für ein engmaschiges Netz an Hilfen in die Hand. Und das ohne rechtliche Verpflichtung. Wir fühlen uns verantwortlich für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Der Bund muss nun dazukommen.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2022

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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