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Gewalt gegen Kinder: Kinderschutz weiterentwickeln – Beratung stärken!

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.02.2021, TOP 20


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Vor gut einem Jahr wurde erstmalig über den Entschließungsantrag beraten. Der vorliegende Antrag unterstreicht die herausragende Bedeutung eines funktionierenden Kinderschutzes.

Die Corona-Pandemie hat uns gerade auch beim Schutz von Kindern vor große Herausforderungen gestellt.

Durch die Berichte zur Überprüfung der Verwaltungsabläufe im Landkreis Hameln-Pyrmont und der Lügdekommission haben wir wertvolle Erkenntnisse erhalten.

Wir wollen uns mit diesen Ergebnissen konsequent, intensiv und ressortübergreifend auseinandersetzen. Die zentrale Erkenntnis der vorliegenden Berichte ist, dass die Gefahr, die von dem Haupttäter ausging, trotz zahlreicher Hinweise nicht erkannt wurde.

Das geschah, obwohl wir in der Kinder- und Jugendhilfe sehr gute Schutz-Systeme haben.

Es kann also nicht darum gehen, diese Systeme in Frage zu stellen, sondern sie konsequent und qualifiziert zu nutzen.

Es muss zum Schutz von Kindern gesichert sein, dass die Abläufe funktionieren und individuelles menschliches Versagen minimiert wird.

Das heißt: Die Signale von Kindern und Jugendlichen auf mögliche Vernachlässigung oder Gewaltanwendung müssen gehört werden. Sensibilisierte und gut qualifizierte Fachkräfte sind ein wichtiger Schlüssel. Den Hinweisen von Fachkräften muss unbedingt und immer nachgegangen werden. Und auch Auffälligkeiten, die aus der Bevölkerung angezeigt werden, dürfen nicht ignoriert werden. Eine sichere Meldekette muss gewährleistet sein.

Kein Kind darf allein gelassen werden. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies gilt für diejenigen, die in Familien aufwachsen, in besonderem Maße aber für den Schutz der jungen Menschen, die in Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe außerfamiliär in Einrichtungen und Pflegestellen aufwachsen.

Das Land Niedersachsen beteiligt sich aktiv an der Neuausrichtung des SGB VIII. Geleitet von den Gedanken schützen – fördern – beteiligen setzen wir uns dafür ein, die Maßnahmen des Kinder- und Jugendhilferechts besser zu machen: Risiken und Gefährdungen sollen minimiert werden. Es geht um ein gesundes Aufwachsen und um Teilhabe junger Menschen.

Darum haben wir uns beispielsweise gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für eine Änderung des § 45 SGB VIII eingesetzt.

So werden die Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren und zur Einrichtungsaufsicht stärker als bisher am Schutzbedürfnis der betreuten und dort lebenden Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

Gleiches gilt für die Regelungen für Auslandsmaßnahmen. Zur Stärkung der Partizipation haben wir uns für die Einrichtung von Ombudsstellen eingesetzt.

Wir werden, wenn die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gefasst sind, Ombudsstrukturen in Niedersachsen ausbauen. Und wir stärken den Pflegekinderbereich.

Derzeit wird ein Bericht zu den „Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen 2020“ erstellt. Die Veröffentlichung des Berichts ist für das 2. Quartal 2021 geplant.

Die Missbrauchsfälle der vergangenen Jahre führen uns eindringlich vor Augen, dass es auf hohe Aufmerksamkeit, enge Kooperation und entschlossenes Handeln aller Beteiligten ankommt. Lassen Sie uns gemeinsam die Inhalte des Entschließungsantrags umsetzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

18.02.2021


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Ansprechpartner/in:
Anne Hage

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