Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.02.2021, TOP 16


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Seit einem Jahr leben wir mit der Corona-Pandemie. Der vorliegende Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie hat das Ziel, die Pandemie-Verordnungen unter Parlamentsvorbehalt dieses Landtages zu stellen.

Für Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten besteht nach Artikel 74 Nr. 19 des Grundgesetzes eine konkurrierende Gesetzgebung des Bundes.

Von dieser Kompetenz hat der Bund durch das Infektionsschutzgesetz abschließend Gebrauch gemacht. Insoweit ist eine Gesetzgebungskompetenz der Länder ausgeschlossen.

Gemäß § 32 Satz 1 Infektionsschutzgesetz werden die Landesregierungen ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 Infektionsschutzgesetz maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

Damit hat der Bundesgesetzgeber den Landesregierungen ein schnelles und wirksames Verfahren an die Hand gegeben. Die Landesregierungen können gemäß § 32 Satz 2 Infektionsschutzgesetz die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Ermächtigung auf das Sozialministerium übertragen.

Die Änderungen der Corona-Verordnung werden auf Bund-Länder-Ebene vorbereitet. Ein abgestimmtes Vorgehen der Länder ist sehr sinnvoll und hat sich bewährt.

Nach diesen Gesprächen passt das Sozialministerium die Niedersächsische Corona-VO und Quarantäne-VO an die pandemische Entwicklung an.

Die Einbindung des Parlaments mit der Unterrichtung nach Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung über die geplanten Änderungen der Corona-VO und anschließender Debatte im Sozialausschuss ist inzwischen etabliert und hat sich bewährt.

Die Corona-VO wird in sehr kurzen Abständen, teilweise nach 14 Tagen, an die pandemische Entwicklung angepasst. Das wäre mit einem Gesetz nicht möglich.

Deshalb empfiehlt der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich unterstütze diese Empfehlung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2021

Ansprechpartner/in:
Anne Hage

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln