Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Digitale Verwaltungsleistungen im Pilotbetrieb

Bürgerinnen und Bürger können Anträge auf Anmeldung einer Bestattung, Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle und Ausstellung eines internationalen Leichenpasses jetzt online stellen


Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen im Land Niedersachsen schreitet weiter voran: Für die Onlineanträge „Anmeldung einer Bestattung“ und „Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle“ hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) mit der Pilotphase begonnen. Diese wird aktuell durch die Samtgemeinde Heemsen unterstützt.

Anstatt der bisher auszufüllenden Papiervordrucke können Bürgerinnen und Bürger oder die von ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen die Anträge nun komfortabel und barrierefrei per Computer oder über ein mobiles Endgerät über das Internet stellen. Die Onlineanträge gewährleisten dabei eine besonders hohe Nutzerfreundlichkeit.

Der „Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses“ wurde bereits im Herbst 2021 in den Städten Hannover und Osnabrück pilotiert. Er wird derzeit im Rahmen eines niedersachsenweiten Roll-Outs allen interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt und nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) auch den anderen Bundesländern zur Nutzung angeboten. Eine Digitalisierung des Leichenpasses selbst ist momentan wegen fehlender digitaler Empfangsmöglichkeiten vieler Zielländer, in die der Transport der verstorbenen Personen erfolgen soll, noch nicht sinnvoll.

Das Land Niedersachsen hat die Prototypen für die drei Anträge in enger Kooperation mit insgesamt fünf Kommunen und einigen Bestattungsunternehmen aus Niedersachsen erstellt. Ihre Mitarbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, die Zugänge alltagstauglich und barrierefrei einzurichten.


Zum Hintergrund:

Das Projekt ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht. Dabei wurden insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen in 14 Themenfelder unterteilt, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Die einzelnen Themenfelder bilden die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort haben als Vertragspartner die Federführung einzelner Themenfelder inne, an denen auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Länder beteiligt sind.

In diesem Kontext ist das Land Niedersachsen für das Teilprojekt Digitalisierung im Themenfeld Gesundheit zuständig. Für immerhin 16 relevante Leistungen werden hier der digitale Antragsprozess sowie die notwendige technische Infrastruktur entwickelt. Nach dem EfA-Prinzip werden die erarbeiteten Lösungen auch den Kommunen in den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.

In Niedersachsen sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie das Ministerium für Inneres und Sport mit der Umsetzung des OZG im Bereich Gesundheit betraut.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln