Corona-Sonderprogramm: In Not geratene Jugend- und Familieneinrichtungen können jetzt Mittel beantragen
Ab heute können Träger der Jugend- und Familienbildung und Familienerholung finanzielle Unterstützung vom Land beantragen, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Das Land stellt insgesamt 29,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Hierzu sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann:
„Die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen findet in großen Teilen außerhalb von Schule statt. Die niedersächsischen Jugend- und Familieneinrichtungen leisten hierfür wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Dieses Sofortprogramm ist wichtig, damit all diejenigen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, ihren Betrieb fortführen können. So sichern wir den künftigen Erhalt dieser wichtigen Angebote. Anspruchsberechtige Träger können die Unterstützung jetzt unbürokratisch direkt online beim Landessozialamt beantragen.“
Wer Anspruch auf die Förderung hat, ist ebenso wie die Antragsunterlagen im Internet unter www.soziales.niedersachsen.de zu finden.
Im Rahmen ihrer Sommerreise hatte die Ministerin am 14. August in Oldenburg ihr Corona-Sonderprogramm für In Not geratene Jugend- und Familieneinrichtungen vorgestellt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.08.2020
Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler