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Corona-Schutz auch in Schlachthöfen sicherstellen – Arbeiterinnen und Arbeiter schützen

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.02.2021, TOP 11


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Im vergangenen Frühjahr hatten wir auch in Niedersachsen in Schlachthöfen zahlreiche Covid-19-Ausbrüche. Darauf haben wir sofort reagiert und per Erlass das Durchwechseln der Werksvertragsbeschäftigten zwischen den Betriebsstandorten untersagt und konsequente Testpflichten für die Beschäftigten in fleischverarbeitenden Betrieben angewiesen.

Außerdem haben wir die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Juli 2020 angewiesen, alle Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe mit mehr als 50 Beschäftigten (einschließlich Leih- und Werkbeschäftigten) bis zum Jahresende vor Ort zu besichtigen.

Mängel im Bereich der Arbeitsschutzmaßnahmen, die zu einer Ausbreitung des Corona-Virus beitragen könnten, sollten dadurch aufgedeckt und beseitigt werden. Auch diese Kontrollen der Gewerbeaufsicht haben Wirkung gezeigt.

Mittlerweile haben die Betriebe viel dazu gelernt und setzen zumeist umfassende Hygiene- und Testkonzepte ein. Es gibt zwar immer wieder Covid-19-Fälle in fleischverarbeitenden Betrieben. Diese konnten aber bislang begrenzt werden und führten nicht zu einer Ausbreitung über weitere Betriebe. Automatische Betriebsschließungen – je nach Inzidenz – unter Berücksichtigung nur eines einzigen Parameters, sind aus unserer Sicht ein zu grobes Maß, um adäquate Entscheidungen zu treffen.

Fachleute des Sozialministeriums, des Landwirtschaftsministeriums, des NLGA, des LAVES und des Landkreises Osnabrück haben in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe den Leitfaden: „Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 in Betrieben der Fleischwirtschaft“ entwickelt. Dieser Leitfaden gibt eine sehr gute und differenzierte Hilfestellung, um geeignete und adäquate Maßnahmen beim Auftreten von Covid-19-Fällen in fleischverarbeitenden Betrieben zu ergreifen. Er richtet sich vorrangig an die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden, also die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Und er trägt zu einer landesweit einheitlichen Vorgehensweise bei.

Bei der Beratung im Ausschuss ist deutlich geworden, dass die im Antrag geforderte bloße Übertragung der Inzidenz auf Schlacht- und Zerlegebetriebe nicht geeignet ist. Der Leitfaden mit seinem Ampelsystem zeigt auf, wann eine Schließung des gesamten Betriebes erforderlich ist und wann ein Teilbetrieb in Frage kommen kann.

Der Leitfaden soll gleichzeitig den Verantwortlichen in Betrieben der Fleischwirtschaft als Hilfestellung bei der Erfüllung ihrer Pflichten zur Vermeidung von Infektionsgeschehen mit dem Corona-Virus dienen.

Wichtig ist mir, dass der Leitfaden nicht nur Aussagen zu Betriebsstätten der Fleischwirtschaft selbst trifft, sondern auch zur Unterbringung der dort Beschäftigten vor allem in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften.

Die Arbeits- und Lebensbedingungen für die Menschen, die in der fleischverarbeitenden Industrie arbeiten, müssen so sein, dass sie weitestgehend vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Im Übrigen sind seit Anfang dieses Jahres Werkverträge in der Fleischwirtschaft Geschichte und Leiharbeit weitestgehend verboten. Das halte ich für eine gute Entwicklung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

17.02.2021


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Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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