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Aufbau des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen: Ärztekammer Niedersachsen kündigt einseitig Kooperation auf

Gesundheitsministerin Rundt: „Wir sind es an Krebs erkrankten Menschen schuldig, sie bestmöglich zu versorgen, und werden den Aufbau eines klinischen Krebsregisters nun selber sicherstellen!“


Nach zwei Jahren intensiver Zusammenarbeit hat die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) angekündigt, dem gemeinsam erarbeiteten Aufbaukonzept für das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) nicht mehr folgen zu wollen. „Ich bedaure diesen Schritt sehr“, erklärt Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Es ist schade, dass die ärztliche Selbstverwaltung durch diesen Schritt die Möglichkeiten zur aktiven Steuerung der Qualitätssicherung in der Onkologie ungenutzt lässt.“

Der Bund hat die Länder durch die Einführung des § 65c SGB V verpflichtet, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung aufzubauen. Ziel ist, die Behandlung und Versorgung an Krebs erkrankter Patientinnen und Patienten zu verbessern. Diese klinischen Register sollen zum 01.01.2018 ihren Betrieb aufnehmen.

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Leitung des Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministeriums hat unter Mitwirkung der ÄKN ein gemeinsames Konzept für ein KKN entworfen und die Grundlagen zur Umsetzung des § 65c SGB V in Niedersachsen in einem Entwurf für ein Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) formuliert.

Nun hat die ÄKN im Rahmen der Verbandsbeteiligung zu diesem Gesetz überraschend angekündigt, ein eigenes Rechte- und Betreiberkonzept verfolgen zu wollen. Sie entfernt sich damit an entscheidenden Stellen von dem gemeinsamen, auch mit dem Büro der Landesdatenschutzbeauftragten beratenen Konzept.

So fordert die ÄKN die generelle Prozesshoheit für sämtliche eingehenden Personen- und Behandlungsdaten. Die vorgesehene Trennung zwischen bevölkerungsbezogener Daseinsfürsorge und klinischer Beurteilung der Behandlungsqualität würde damit aufgehoben.

Diese Forderungen lassen sich mit der Gesetzeslage des § 65c SGB V, den einschlägigen Datenschutzregelungen, den Vorgaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und vor allem mit den Rechten und Interessen der betroffenen Patientinnen und Patienten nicht in Einklang bringen. Daher kann das Niedersächsische Gesundheitsministerium diesem Konzept nicht zustimmen.

Gesundheitsministerin Rundt sagt zu, Betroffene nicht alleine zu lassen: „Ich habe mein Haus beauftragt, den ursprünglichen Plan wieder aufzugreifen und eine öffentlich-rechtliche Anstalt in Trägerschaft des Landes zu errichten, um die Vorgaben des Bundes zu erfüllen. Ich würde mich freuen, wenn sich alle onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte für die Krebsregistrierung engagieren. Das sind wir den betroffenen Patientinnen und Patienten schuldig!“

20.04.17

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Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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