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Änderung des Nds. Gesundheitsfachberufegesetzes, des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege, des Nds. Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst, des Nds. Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufsund des Nds. Maßregelvollzugges

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.12.2019, TOP 7


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Das vorliegende Artikelgesetz beinhaltet ein ganzes Bündel von Regelungen. Wir verbessern damit Versorgung und Sicherheit bei Gesundheit und Pflege.

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) hat der Bund 2017 den Grundstein für eine moderne Ausbildung in der Pflege gesetzt.

Die bisherigen drei Ausbildungen in der

- Altenpflege,

- Gesundheits- und Krankenpflege,

- sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

wurden in einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Jetzt erhält das Land durch Verordnungsermächtigungen die Möglichkeit für eine flexible Umsetzung der Generalistik. Das betrifft ganz konkret die Bereiche Finanzierung, Statistik und Ombudsstelle.

Bei der Ombudsstelle geht es ausnahmsweise mal nicht um Auseinandersetzungen zwischen Kost- und Leistungsträgern, sondern um Streitigkeiten zwischen der oder dem Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung.

Mit der Einführung einer allgemeinen Anmeldepflicht für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten die unteren Gesundheitsbehörden zukünftig eine Information, wer in der Kommune arbeitet. Diese neue gesetzliche Pflicht ist ein ausdrücklicher Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens gewesen und ich freue mich, dass wir diesem Anliegen nun entsprechen können.

Außerdem erweitern wir die Meldepflicht für Hebammen bei den Kommunen um weitere Merkmale. Diese geben die Angaben in Zukunft außerdem verpflichtend weiter an das Landesgesundheitsamt. So schaffen wir eine umfassendere Bewertungsgrundlage, um die Versorgungssituation besser einschätzen zu können. Damit wollen wir einen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativen Hebammenversorgung in Niedersachsen leisten.

Mit der Einfügung einer Regelung zur Fesselung in einem neuen § 23 a des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes (Nds. MVolllzG) wird im Vorgriff auf die anstehende Novellierung des Nds. MVollzG Rechtsklarheit geschaffen. Das bedeutet, dass die Fesselung einer untergebrachten Person während einer Ausführung, einer Vorführung oder eines Transportes aus Sicherheitsgründen auch weiterhin zulässig ist. Damit wird einem Anliegen der Vollzugsleitungen entsprochen und die Sicherheit für die Allgemeinheit erhöht.

Zuletzt schaffen wir eine gesetzliche Grundlage für die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen

- Physiotherapie,

- Ergotherapie,

- Logopädie

- und Podologie,

- sowie für Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und -lehrer.

Das ist ein großer Beitrag des Landes zur Fachkräftegewinnung im Gesundheitsbereich. Wir beschreiten damit 2020 den in diesem Jahr mit einer Förderrichtlinie eingeschlagenen Weg konsequent weiter. Das ist ein echter Kraftakt, das möchte ich bei aller Kritik an der Stichtagsregelung und der Begrenzung der Berufsgruppen sagen. Wir geben ab 2022 fast 19 Mio. Euro jährlich für die Schulgeldfreiheit aus. Und das ist eine konkrete Verbesserung für die Schülerinnen, Schüler in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie in Niedersachsen ̶ und deren Familien. Die Berufsgruppen werden für eine umfassende gesundheitliche Versorgung gebraucht. Und mit der Schulgeldfreiheit leisten wir dazu einen substantiellen Beitrag.

Dieser komplizierte und umfangreiche Gesetzentwurf zeigt die sachliche und gute Zusammenarbeit im Sozialausschuss und die fachliche Expertise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken.“


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2019

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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