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Plenum 21. September 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 34: Situation Betroffener von Hörschädigung (2) (Unterstützung, Organisation allgemein)


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.


Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Dr. Gero Hocker (FDP) hatten gefragt:


Aus Hals-Nasen-Ohrenärztlicher beziehungsweise aus audiologischer Sicht wären die Abstufungen die leichte Schwerhörigkeit (20 bis 40 Dezibel Hörverlust), der mittlerer Hörverlust bei etwa 50 Dezibel (dB) sowie die hochgradige Schwerhörigkeit (60 bis 80 dB Hörverlust). Resthörigkeit definiert sich über einen Hörverlust ab etwa 90 Dezibel, als gehörlos beziehungsweise taub gelten Menschen, wenn der Hörverlust mehr als 120 dB beträgt.

Es ist schwierig, genaue Zahlen und statistische Erhebungen über Betroffene mit unterschiedlichen Schweregraden der Hörschädigung zu recherchieren.

Es ist wichtig, Zusammenschlüsse der benannten Bevölkerungsgruppe anzuhören und zu unterstützen, um auch ihre Interessen und Bedürfnisse in Entscheidungen einfließen zulassen und ihre Lebensbedingungen in Niedersachsen zu verbessern.

1.Welche Organisationen und Zusammenschlüsse von Hörgeschädigten sind der Landesregierung bekannt?

2.In welcher Form werden diese Organisationen von der Landesregierung unterstützt?

3.Kommen diese Organisationen zu Wort bei Entscheidungen, die sie betreffen, bzw. gibt es eine Interessenvertretung, mit der die Landesregierung zusammenarbeitet?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Es besteht ein regelmäßiger Kontakt zu dem Gehörlosenverband Niedersachsen e.V. und dem Deutschen Schwerhörigenbund Landesverband Niedersachsen e.V., die die Interessen von Menschen mit Hörbehinderung in verschiedenen Gremien vertreten (siehe Antwort zu Frage 3.), außerdem zum Stadt- und Regionalverband der Hörgeschädigten Braunschweig e.V., dem GVSN-Hörgeschädigtenverband Südniedersachsen e.V. in Göttingen und der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück e.V. – Beratungsstelle für Hörgeschädigte.

Des Weiteren gibt es zahlreiche Vereine (s. im Internet veröffentlichte Liste des Gehörlosenverbandes Niedersachsen e.V.), in denen Hörgeschädigte sich zusammengeschlossen haben.

Zu 2.:

Regelmäßig mit Landeszuwendungen in einer Gesamthöhe von 437.729 Euro (Stand 2017) gefördert werden der Stadt- und Regionalverband der Hörgeschädigten Braunschweig e.V., der GVSN-Hörgeschädigtenverband Südniedersachsen e.V. in Göttingen und die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. – Beratungsstelle für Hörgeschädigte sowie der Gehörlosenverband Niedersachsen e.V. Diese Hörgeschädigtenverbände nehmen überregionale Aufgaben, insbesondere die allgemeine Sozialberatung, die Beratung von Vereinen und die Dolmetschervermittlung wahr und stehen allen Menschen mit Hörschädigung zur Verfügung, unabhängig vom Grad der Schädigung.

Zu 3.:

Neben der vorgesehenen Verbandsbeteiligung im Rahmen von Rechtssetzungsverfahren werden bzw. wurden die Interessen der Menschen mit Hörschädigung u.a. vom Gehörlosenverband Niedersachsen e.V. und vom Deutschen Schwerhörigenbund Landesverband Niedersachsen e.V. in folgenden Gremien vertreten:

  • Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (LBBR): Gehörlosenverband Niedersachsen e.V. (Mitglied), Deutschen Schwerhörigenbund Landesverband Niedersachsen e.V. (stellvertretendes Mitglied).

  • Fachkommission Inklusion: Gehörlosenverband Niedersachsen e.V. und Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Niedersachsen e.V. (sowohl als Mitglieder als auch als stellvertretende Mitglieder),

  • Unterarbeitsgruppe „Bildung und Kommunikation“ der Fachkommission Inklusion: Gehörlosenverband Niedersachsen e.V.

  • Unterarbeitsgruppe „Familie - Gesundheit – Pflege“ der Fachkommission Inklusion: Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Niedersachsen e.V.

    Im Übrigen arbeitet die Landesregierung mit allen Verbänden und Interessenvertretungen vertrauensvoll zusammen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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