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Mündliche Anfrage: Barrierefreiheit niedersächsischer Arztpraxen?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns (FDP) geantwortet.

Die Abgeordnete Sylvia Bruns (FDP) hatte gefragt:

Im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 legt Artikel 9 Absatz 1 dar, in welchen Bereichen die Vertragsstaaten auf jeden Fall Barrierefreiheit schaffen müssen.

Dazu gehören medizinische Einrichtungen. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens wird in Artikel 25 der Konvention gefordert. In der Regel entsprechen Arztpraxen in neu erbauten Gebäuden den Anforderungen der BRK. Arztpraxen im Bestand haben das größte Problem hinsichtlich der Zugänglichkeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, wie viele Arztpraxen derzeit über eine oder mehr Komponenten von Barrierefreiheit verfügen, und wie viele über keine Komponente verfügen (bitte in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an der Gesamtzahl der Arztpraxen)?

2. Gibt es hinsichtlich der Barrierefreiheit Unterschiede in Hinblick auf die Fachrichtung der jeweiligen Arztpraxis, sind also beispielsweise Allgemeinmediziner besser barrierefrei erreichbar als Neurologen (bitte in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an der Gesamtzahl der Arztpraxen)?

3. Wie hat sich die Barrierefreiheit von Arztpraxen in den letzten 20 Jahren entwickelt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dieser Entwicklung?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Antworten zu den Fragen 1. bis 3. zusammengefasst.

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Zahl von Artzpraxen mit oder ohne Komponenten von Barrierefreiheit, diesbezügliche Unterschiede zwischen Arztpraxen verschiedener Fachrichtungen oder die Entwicklung der Barrierefreiheit von Arztpraxen in den letzten 20 Jahren vor.

Zu den Fragen wurden daher die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachen (KVN) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) sowie die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) um Stellungnahmen gebeten.

Auch dort liegen keine Informationen über den Stand und die Entwicklung der Barrierefreiheit der Arzt- und Zahnarztpraxen in Niedersachsen vor.

Die ZKN weist auf eine Liste der Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe Niedersachsen e.V. mit Zahnarztpraxen hin, die sich speziell auf die Behandlung von Menschen mit Behinderungen eingestellt haben. Diese Liste ist auf der Homepage der ZKN (www.zkn.de) unter dem Menüpunkt „Patienten/Behindertenhilfe“ zu finden und geht auf freiwillige Angaben von Zahnärztinnen und Zahnärzten zurück.

Laut KVN hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung im vergangenen Jahr allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Broschüre unter dem Titel „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ zur Verfügung gestellt, wie diese ihre Praxen besser auf spezielle Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ausrichten können.

Ergänzend verweist die KVN auf den Sozialverband Deutschland – Landesverband Niedersachen (SoVD), der auf seinen Internetseiten unter www.aerzte-ohne-barrieren.de einen Überblick über barrierefreie Arztpraxen in Niedersachsen gibt. Der SoVD hat Arztpraxen in städtischen und ländlichen Regionen Niedersachsens aus Patientensicht für Betroffene anhand eines Fragenkatalogs beschrieben. Die Ergebnisse sind in einer Datenbank im Internet dokumentiert, über die Menschen mit Behinderungen Ärztinnen und Ärzte wohnortnah und gezielt nach ihren Bedürfnissen hinsichtlich der Barrierefreiheit auswählen können. Die KVN hat ihre Mitglieder dazu aufgefordert, konstruktiv mit dem SoVD zusammenzuarbeiten.

Nach einer Antwort der Bundesregierung aus Juli 2014 auf eine schriftliche Anfrage der Partei Die Linke (BT-Drs. 18/2145) hält die Bundesregierung an dem in ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Ziel fest, dazu beizutragen, dass bis zum Jahr 2020 Arztpraxen zunehmend barrierefrei zugänglich werden. Vorgesehen ist, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der Ärzteschaft hierfür ein Gesamtkonzept vorlegt.

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