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Das Elektronische Rezept (E-Rezept)

Im Folgenden möchten wir Ihnen das Elektronische Rezept (E-Rezept) vorstellen und den neuen Ablauf der Rezepteinlösung näherbringen.

Als gesetzlich krankenversicherte Person kennen Sie alle das rosafarbene Papier-Rezept. Dieses wurde am 01.01.2024 durch das E-Rezept abgelöst, wodurch Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept erhalten, das Sie digital einlösen können.


Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt und signiert ein digitales E-Rezept, welches dann in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert wird. Wenn diese Schritte erfolgt sind, haben Patientinnen und Patienten drei Möglichkeiten das E-Rezept in der Apotheke einzulösen:

1. mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) über das Kartenlesegerät (Kein PIN nötig),

2. mit der E-Rezept-App (NFC-fähige eGk und PIN erforderlich) oder

3. mit einem Papierausdruck (Papierausdruck mit Rezeptcode zum Einscannen in der Apotheke).

Anhand dieser Möglichkeiten, kann die Apotheke nun über das o.g. zentrale System das Rezept abrufen und Ihnen das verordnete Arzneimittel aushändigen.

Vorteile:

Das E-Rezept ist fälschungssicher und fördert die Zusammenarbeit von Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen. Zeit und Wege werden erspart, wenn Sie zum Beispiel nur ein Folgerezept benötigen oder im Anschluss einer Videosprechstunde ein E-Rezept ausgestellt werden soll. Ärztinnen und Ärzte können E-Rezepte direkt digital am Computer signieren, wodurch keine Behandlungsgespräche mehr unterbrochen werden müssen.

Das E-Rezept bietet bei der Verschreibung, Einlösung und Abrechnung von Rezepten viele Vorteile und bringt die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem voran.


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