Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Rede des Niedersächsischen Ministers für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi, anlässlich der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

am 18.11.2025 im Niedersächsischen Landtag (TOP 15):


- Es gilt das gesprochene Wort -

Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung.

Erfolgreich sind wir dabei nur, wenn die Nachwuchsgewinnung in der Pflege funktioniert.

Erfreulicherweise steigt die Anzahl der Pflegeauszubildenden in Niedersachsen kontinuierlich an – seit 2022 konnten in jedem Jahr rund 350 zusätzliche Ausbildungsplätze besetzt werden.

Leider schließen nicht alle davon ihre Ausbildung ab – sie fehlen später in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Die Senkung der Abbruchquote in der Pflegeausbildung ist deshalb ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen.

Viele Ausbildungsabbrüche wären vermeidbar, wenn es gelänge, Probleme zwischen den Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung auszuräumen.

Dieses Ziel soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt werden.

Wir haben dabei bewusst ein vereinfachtes Verfahren und eine bürokratiearme Umsetzung vorgesehen:

  • Die neue Ombudsstelle wird somit bei der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH angesiedelt. Dadurch können die entstehenden Kosten aus der Verwaltungskostenpauschale finanziert werden, die im Rahmen der Umlagefinanzierung der Pflegeausbildung erhoben wird.

  • Es werden so viele Ombudspersonen bestellt, dass die Ombudsverfahren zügig durchgeführt werden können. Sie sollen über einschlägige berufliche Vorerfahrung im Bereich der Pflegeausbildung verfügen.

  • Die Ombudspersonen üben ihre Tätigkeit unabhängig und ehrenamtlich aus; sie erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung.

  • Alle Auszubildenden und alle Träger der praktischen Ausbildung können die Einleitung eines Ombudsverfahrens beantragen. Das Verfahren ist kostenlos, die Teilnahme freiwillig.

  • Das Ombudsverfahren endet mit der Abgabe eines Vorschlags zur Beilegung der Streitigkeit durch die Ombudsperson, die das Ombudsverfahren durchgeführt hat.

Mit einer unbürokratischen Errichtung, einer zeitnahen Tätigkeitsaufnahme und einem niedrigschwelligen Verfahren der Ombudsstelle ergänzen wir einen weiteren Baustein zur Fachkräftesicherung in der Pflege.

Vielen Dank!

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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