Rede des Niedersächsischen Ministers für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi, anlässlich der abschließenden Beratung des Entschließungsantrages der CDU
„Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen“ am 19.11.2025 im Niedersächsischen Landtag (TOP 22):
Wer sie schon einmal hatte, weiß: Zahnschmerzen sind ein Albtraum.
Schon aus persönlichem Interesse liegt mir also viel daran, dass wir unsere gute zahnärztliche Versorgung aufrechterhalten und den Zahnärztinnen und Zahnärzten im Land gute Rahmenbedingungen bieten.
Das Ziel ist klar: weniger Zeit für Formulare – mehr Zeit für Patientinnen und Patienten.
Daher ist es wichtig, Zahnärztinnen und Zahnärzten unnötige Lasten abzunehmen.
Das Thema „Bürokratie“ kenne ich durch meine ärztliche Tätigkeit nur zu gut.
Ich habe mich gegenüber dem Bund stets dafür eingesetzt, dass bürokratischer Aufwand – in allen medizinischen Bereichen – abgebaut wird.
Wir stehen dazu in engem Kontakt mit den Selbstverwaltungskörperschaften.
Vorschläge gibt es reichlich.
Nun liegt es an der Bundesebene, diese Vorschläge umzusetzen.
Wir als Land Niedersachsen haben im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung selbst keine Regelungskompetenz.
So wichtig es ist, Bürokratie auf den Prüfstand zu stellen, so hat sie doch oft auch ihre Berechtigung.
Besonders wenn sie dem Schutz der Patientinnen und Patienten dient.
Dokumentationen dienen der Nachvollziehbarkeit und der Transparenz. Und helfen, Risiken zu vermeiden.
Wir müssen also auch bei diesem Thema ganz genau differenzieren: Welche Pflichten sind verzichtbar, und welche brauchen wir für eine sichere Patientenversorgung?
Das gilt ganz besonders für die Einhaltung des Medizinprodukterechts.
Im Antrag wird gefordert, die Überwachung von den Gewerbeaufsichtsämtern auf die Zahnärztekammer zu übertragen.
Das kann ich nicht unterstützen.
Wir erkennen die hohe fachliche Kompetenz der Zahnärztinnen und Zahnärzte an.
Doch die Einhaltung des Medizinprodukterechts ist primär eine staatliche Vollzugsaufgabe.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter verfügen über die dafür zwingend notwendigen Qualifikationen.
Sie haben Erfahrungen und Kenntnisse auf aktuellem Stand.
Sie können die Sicherheit und Gesundheit von Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwendern oder Dritten gewährleisten. Die Überwachung erfolgt dabei nach einem bundeseinheitlichen abgestimmten Rahmenüberwachungsprogramm.
Hinzu kommen weitere Zuständigkeiten der Gewerbeaufsicht in der zahnärztlichen Praxis, wie beispielsweise Belange des Strahlenschutzes und Arbeitsschutzes, wodurch weitere Inspektionen anfallen können.
Es ist nicht sinnvoll, unterschiedliche Betreiber – zum Beispiel Arztpraxen, Heime oder Krankenhäuser – durch unterschiedliche Institutionen überwachen zu lassen, da dies die einheitliche Vollzugspraxis im Medizinproduktebereich gefährden würde.
Aus der Sicht der Landesregierung müssen die Aufgaben nach dem Medizinprodukterecht gebündelt bei den bereits zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern verbleiben.
Das ist auch im Sinne der Bürokratievermeidung.
Vielen Dank.
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erstellt am:
19.11.2025
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