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Kein Platz für Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, und der Beirat für Menschen mit Behinderung der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg machen aufgrund der jüngst eskalierten Ereignisse am Lüneburger Bahnhof darauf aufmerksam, dass Diskriminierung oder Ableismus im Nah- und Fernverkehr keinen Platz haben.

Ohne die Ereignisse im Detail zu beschreiben oder zu bewerten, kann es nicht angehen, dass eine rollstuhlnutzende Person wegen Überfüllung eines Regionalzuges nicht in das Abteil des Zuges, das originär für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vorgesehen ist, einsteigen darf. Dies ist ein Beispiel für eine Diskriminierung einer Person mit Behinderung.

Deutlich wird an dem Vorfall auch, dass sowohl in Zügen des Nahverkehrs - aber auch des Fernverkehrs - die Anzahl von Plätzen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Personen bereitstehen, deutlich erhöht werden muss. Zudem sollte ein Zustieg für Rollstuhlfahrende auch in den anderen Fahrrad- und Mehrzweckabteilen möglich sein. Rollstuhlfahrende dürfen nicht verpflichtet werden, allein die offiziellen Rollstuhlstellplätze zu nutzen.

Wie ist die Situation im Nah- und Fernverkehr in Niedersachsen für Menschen mit Behinderungen?

In Niedersachsen brauchen wir eine vollständige und beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit im gesamten Verkehrsnetz (Busse, Bahnen, Haltestellen, Bahnhöfe). Dafür müssen transparente Zeitpläne für die Umsetzung und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Einige Bahnhöfe und Haltestellen in Niedersachsen sind immer noch nicht barrierefrei zugänglich. Dies stellt nicht nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit Gepäck eine erhebliche Einschränkung dar. Außerdem fehlt es an barrierefreien Informationssystemen (visuell, akustisch, taktil) in Fahrzeugen und an Haltestellen.

Besonders wichtig ist die Schulung des Personals des Nah- und Fernverkehrs im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, um kompetente Unterstützung zu gewährleisten. Schulungsangebote sind auszubauen und sollten auch von Menschen mit Behinderungen als Dozierende angeboten werden. Diese können ihre Bedarfe aus ihren eigenen Erfahrungen heraus bestmöglich erläutern. Sie können Antworten auf Fragen geben wie: „Wie werden Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf angesprochen?“ „Wie helfe ich als Zugbegleitung bei Panikattacken bei Menschen mit Angststörungen?

Wichtig ist aber auch, deutlich zu machen, dass es durchaus viele positive Beispiele und Erfahrungen in Sachen barrierefreier und umsichtiger Kommunikation und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Nah- und Fernverkehr gibt. Einige Beschäftigte bei der Mobilitätszentrale helfen z. B. auch nicht vorangemeldeten Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen beim Umsteigen. Wie so oft sind letztendlich auch Verhaltensweisen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen personenabhängig. Schulungen und das Aufführen von Positivbeispielen können zu mehr Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen beitragen.

Ein respektvolles und empathisches Miteinander zwischen Menschen mit Behinderungen und Bediensteten des Nah- und Fernverkehrs ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Inklusion letztlich gelebt wird. Gegenseitiges Verständnis trägt dazu bei, Kommunikationsbarrieren abzubauen und für mehr Barrierefreiheit zu sorgen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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