Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheits- ministeriums zur Krankenhausreform.
Die Krankenhausreform auf Bundes- und Landesebene
Es ist weiter Bewegung im System der Krankenhäuser
Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen haben in den vergangenen Monaten und Jahren intensiv an einer grundlegenden Reform des Gesundheitssystems gearbeitet. Dabei geht es um die langfristige Sicherung einer guten medizinischen Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Für diese ist eine Reform zwingend erforderlich.
Während der Bund maßgeblich für die Finanzierungsregeln verantwortlich ist, liegt die Planung der Krankenhäuser - also wo welches Krankenhaus benötigt wird - in der Verantwortung des Landes.
Das neue Krankenhausgesetz (KHVVG) auf Bundesebene ist beschlossen
Das KHVVG hat auch den Bundesrat passiert und damit wird der Grundstein für die dringend notwendige Krankenhausreform gelegt. Ziele sind die Steigerung und Sicherung der Behandlungsqualität trotz Fachkräftemangels und eine flächendeckende medizinische Versorgung, die sich an den Bedarfen der Patientinnen und Patienten vor Ort orientiert. Also jede und jeder soll die Behandlung bekommen, die er benötigt und das in bester Qualität. Über das Gesetz reformiert der Bund vor allem die in seiner Verantwortung liegenden Finanzierung der Betriebskosten. Dafür erhalten die Krankenhäuser zusätzlich zu einer Abrechnung der Behandlungen über das DRG-System ein Vorhaltebudget, also eine finanzielle Vergütung unabhängig von der Zahl der Behandlungen. Um diese Pauschalen zu ermitteln, werden in einem ersten Schritt den Krankenhäusern Leistungsgruppen statt Fachabteilungen zugewiesen. Für jede einzelne Leistungsgruppe ist definiert, welche Mindestanforderungen an sachlicher und personeller Ausstattung das Krankenhaus zu erfüllen hat. So soll die Steigerung der Versorgungsqualität erreicht werden. Hier finden Sie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).
Philippi: „Ein neues Kapitel der Gesundheitsversorgung in Deutschland und Niedersachsen!“
Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi nachdem das KHVVG am 22.11.2024 den Bundesrat passiert hat: "Nun gibt es Planungssicherheit und nicht zuletzt auch mehr Geld für die Krankenhäuser. Mit der Verabschiedung der Krankenhausreform schlagen wir ein neues Kapitel der Gesundheitsversorgung in Deutschland und Niedersachsen auf. Genau auf diesen Moment haben wir in Niedersachsen und auch ich ganz persönlich lange hingearbeitet. Es lässt sich mit Fug und Recht feststellen, dass eine deutliche niedersächsische Handschrift im KHVVG zu erkennen ist. Uns ist zugleich bewusst, dass diese Reform noch nicht perfekt ist und noch sehr viel Arbeit auf uns wartet. Bei der Erstellung der Umsetzung über die maßgeblichen Verordnungen wird Niedersachsen erneut eine sehr aktive Rolle spielen, damit die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer berücksichtigt werden.“ Zur kompletten Pressemitteilung.
Wie geht es weiter?
Der Grundstein für eine umfassende Krankenhausreform ist gelegt. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Anfang 2025 wird Niedersachsen in einem ersten technischen Schritt das Niedersächsische Krankenhausgesetz überarbeiten, um die datenrechtliche Grundlage für das digitale Antragsverfahren zu schaffen. Bereits im Januar können sich die Krankenhäuser für diesen Schritt registrieren. Wir werden dazu in Kürze weiter informieren.
In einem weiteren Schritt soll dann der eigentliche Kern des Reforminhalts mit der Umstellung auf Leistungsgruppen und Fallmengen umgesetzt werden.
Chronologie der Krankenhausreform auf Bundes- und Länderebene
- Enquetekommission
Zwischen Januar 2019 und Februar 2021 hat sich ein Gremium aus Abgeordneten aller Fraktionen, Verbandsvertretern sowie weiterer Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen mit den aktuellen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung befasst. Herausgekommen sind Handlungsempfehlungen der Enquetekommission "Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung", die in die Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) eingeflossen sind.
- Niedersächsisches Krankenhausgesetz
Das Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz bildet den Grundstein für die geplanten Reformvorhaben und wird auch vom Bund als beispielhaft angesehen.
- Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
Im Dezember 2022 wurde eine Kommission eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Im Dezember legte die „Regierungskommission für eine moderne und sachgerechte Krankenhausreform“ wichtige Empfehlungen vor – unter anderem zur Krankenhaus-Vergütung. So sollen Leistungen in Krankenhäusern nicht mehr über das DRG-System sondern zusätzlich über Vorhaltepauschalen finanziert werden. Das bedeutet, dass Krankenhäuser allein für das Vorhalten von Leistungen bereits einen bestimmten Betrag erhalten und nicht nur bei einer entsprechenden Behandlung.
- Bund-Länder-AGs
Bundesminister Lauterbach trifft sich im Januar 2023 zum ersten Mal mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen der Länder, um die Entwürfe der Regierungskommission zu diskutieren. Es folgen weitere Treffen in denen die Ideen der Leistungsgruppen entsteht. Dabei werden die Krankenhäuser entsprechend ihrer medizinischen Fachgebiete oder Behandlungsarten Leistungsgruppen zugewiesen. Damit soll gewährleistet werden, dass Krankenhäuser nur Leistungen anbieten, für die sie die nötige Infrastruktur, Qualifikation und Erfahrung besitzen, um insgesamt mehr Qualität statt Quantität in den Krankenhäusern zu schaffen. Im Juni 2023 einigen sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Eckpunktepapier.
- Krankenhausinvestitionsoffensive der Niedersächsischen Landesregierung
Während der Diskussionen der Länder zusammen mit dem Bund über die Gestaltung der Krankenhausreform, stellt Niedersachsen im Juli 2023 das Krankenhaus-Investitionsprogramm 2023 vor, mit dem bauliche Modernisierungsvorhaben der Krankenhäuser im Land gefördert werden. Insgesamt werden in den kommenden Jahren – mit dem 40 Prozent-Anteil der Kommunen – drei Milliarden Euro für die Krankenhäuser generieren.
- Transparenzgesetz
Trotz Kritik der Länder am Transparenzgesetz wird dieses vom Bundestag im Oktober 2023 verabschiedet.
Niedersachsen setzt sich intensiv für einen Kompromiss ein und verhandelt weitere Gelder zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser. Daraufhin hat der Bund eine Protokollerklärung mit diversen Zugeständnissen vorgelegt, das Gesetz geht über den Bundesrat aber in den Vermittlungsausschuss. Schließlich einigen sich Bund und Länder im Februar 2024 auf das Krankenhaustransparenzgesetz.
- Investitionsoffensive 2024 des Landes Niedersachsen fördert Transformation der Krankenhauslandschaft in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen stellt im Jahr 2024 mehr eine halbe Milliarde Euro für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur bereit. Der Krankenhausplanungsausschuss hat grünes Licht für das Investitionsprogramm 2024 in Höhe von 536,5 Millionen Euro gegeben.
- KHVVG
Auf Grundlage des Eckpunktepapiers hat der Bund das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erarbeitet. In einer Stellungnahme lehnen die Landesgesundheitsministerien das KHVVG in der vorgelegten Form ab und fordern essentielle Veränderungen. Das KHVVG wird am 17. Oktober im Bundestag verabschiedet.
Niedersachsen hat sich immer wieder intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht – mit Erfolg. Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi freut sich über die niedersächsischen Erfolge: "Ich stelle fest, dass sich Niedersachsen in den letzten anderthalb Jahren sehr stark in die Entwicklung dieses Gesetzes einbringen konnte. Das nun vorliegende technische Gesetz trägt somit eine deutliche niedersächsische Handschrift."
Ein wesentlicher Erfolg ist, dass die Sicherstellungshäuser im ländlichen Raum erhalten bleiben, auch wenn sie bestimmte Qualitätskriterien nicht erreichen können. Auf diese Weise wird die ärztliche Versorgung in den weniger dicht besiedelten Gebieten gewährleistet. Das gibt den Krankenhausträgern zudem die nötige Planungssicherheit. Weitere geplante Änderungen tragen zum Erhalt der Fachkliniken bei, indem sie Kooperationen mit anderen Krankenhäusern eingehen können. Zudem wurde eingebracht, dass Kommunikation und Planung in den acht niedersächsischen Versorgungsregionen über die Maximalversorger stattfinden kann und nicht allein durch die Universitätskliniken. Weitere Informationen finden Sie hier. Das KHVVG passierte am 22. November 2024 den Bundesrat und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Impulsvortrag auf YouTube
Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft – Der Reformprozess auf Bundes- und Landesebene von Prof. Dr. Vera Winter