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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

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Frauenhäuser bieten Opfern häuslicher Gewalt Rund-um-die-Uhr Aufnahme und Schutz. Die Adressen sind geheim, um die Opfer zu schützen. Die Kontaktaufnahme geschieht telefonisch. Die Beraterin vereinbart einen Treffpunkt mit der Frau und ihren Kindern.

Die neuen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes geben Betroffenen die Chance darauf, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Die Erfahrungen zeigen aber auch: Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Nicht immer ist dieser Schutz ausreichend. Manche Täter sind so gewalttätig, dass nur eine Unterkunft an einem sicheren Ort hinreichenden Schutz bieten kann. Manche Frauen brauchen eine Phase der Stabilisierung an einem Ort, an dem sie nicht an die alltägliche Gewalt erinnert werden. Frauenhäuser sind damit trotz der vielfältigen Aktivitäten des Landes (Platzverweis des Täters durch die Polizei, Beratungs- und Interventionsstellen usw.) nicht überflüssig geworden.

In Niedersachsen gibt es mit 41 Frauenhäusern ein umfassendes Netz sicherer Unterkunft. Hier finden Sie ein Frauenhaus in ihrer Nähe.

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:­

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,

  • Geburts- und Heiratsurkunde,

  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,

  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,

  • Sorgerechtsentscheide,

  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste, 

  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen
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