- Gewalt im häuslichen Bereich
- Gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen
- Täterarbeitseinrichtungen häusliche Gewalt
- Sexueller Missbrauch
- Frauenhandel
- Stalking
- Prävention
- Mädchenhäuser
- Frauenhäuser
- Gewaltberatungsstellen
- Beratungs- & Interventionsstellen (BISS)
- Prostituiertenschutzgesetz
- Istanbul Konvention
Gewalt gegen Frauen
Jede dritte Frau in Deutschland wird im Laufe ihres Lebens Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt.
Jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Opfer körperliche oder sexualisierte Gewalt,
die durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner ausgeübt wird.
Es gibt an fast jedem Tag einen Femizid in Deutschland.
Vielfach erleben Kinder die Gewalt gegen ihre Mütter mit.
Gewalt im sozialen Nahbereich ist dabei meist kein einmaliges Ereignis, sondern ein sich wiederholender Rechtsverstoß, der in Häufigkeit und Intensität oftmals in der weiteren Entwicklung eskaliert. Frauen erleben Gewalt in vielfältigen Erscheinungsformen von physischer und psychischer Gewalt. Laut dem Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des BKA für das Jahr 2023 sind 70,5 % der Opfer häuslicher Gewalt in Partnerschaften weiblich.
Mit dem Niedersächsischen Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention soll geschlechtsbezogene Gewalt verhindert und bekämpft werden. Der Aktionsplan enthält einen Maßnahmenkatalog zur Prävention, zur Unterstützung von Betroffenen und zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen.
Am 01. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft getreten. Das im Rang eines Bundesgesetzes stehende „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Die thematischen Schwerpunkte der Istanbul-Konvention liegen dabei auf Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Opferschutz sowie der strafrechtlichen Verfolgung der gewalttätigen Person. Zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention müssen die beteiligten Akteure und Akteurinnen auf allen Ebenen zusammenarbeiten.
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat die Niedersächsische Landesregierung gem. Art. 10 eine Koordinierungsstelle beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung eingerichtet.
Am 28.02.2025 ist das in Kraft getreten, das erstmalig einen kostenlosen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern vorsieht. Durch das Gewalthilfegesetz werden die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention bundesgesetzlich konkretisiert und umgesetzt. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder tritt am 01.01.2032 in Kraft. Darüber hinaus legt das Gesetz einen Fokus auf Maßnahmen zur Prävention, auch durch Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sowie auf Vernetzungsarbeit innerhalb des gewaltspezifischen Hilfesystems und mit den allgemeinen Hilfsdiensten.
Bereits seit dem 01.01.2002 ist das in Kraft und stärkt die Recht der gewaltbetroffenen Person gegen ihren gewalttätigen Partner. Unter dem Motto „Wer schlägt muss gehen!“ bietet das Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, den gewalttätigen Partner mittels einer gerichtlichen Anordnung für sechs Monate aus der gemeinsamen Wohnung wegzuweisen, auch wenn dieser Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist. Darüber hinaus bietet das Gewaltschutzgesetz eine Grundlage, die betroffene Person auch außerhalb der Wohnung zu schützen, in dem ein Gericht dem Täter ein Verbot anordnet, sich dem Opfer zu nähern.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt die Einrichtungen des Gewaltschutzsystems und der Gewaltprävention jährlich mit rund 12 Millionen Euro. In Niedersachsen erhalten von Gewalt betroffene Frauen Schutz und Zuflucht in insgesamt 47 Frauenhäusern sowie Beratungsangebote und Unterstützung in den 29 Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) und 47 Gewaltberatungsstellen. Durch die mädchenpolitische Arbeit der drei niedersächsischen Mädchenhäuser werden Mädchen und junge Frauen zu Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung ermächtigt.
In insgesamt 11 vom Land Niedersachsen geförderten Täterarbeitseinrichtungen soll die Gewaltspirale unterbrochen und weitere Gewalthandlungen unterbunden werden, indem die Täter lernen ihr Verhalten zu reflektieren und neue, gewaltfreie Verhaltensmuster implementieren.
Auch für Betroffene vom Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung stehen Schutz- und Beratungsangebote zur Verfügung, die vom Land finanziell unterstütz werden um die Opfer nach dieser schweren Menschenrechtsverletzung bestmöglich zu unterstützen und ihnen beim Weg zurück in einem normalen Alltag zu helfen.
Weiterführende Informationen zum niedersächsischen Gewaltschutzsystem finden Sie unter
https://www.gewaltschutz-niedersachsen.de/aktuelles

