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Rede von Sozialministerin Dr. Carola Reimann im Niedersächsischen Landtag zu „Von Gewalt betroffene Frauen nicht vor verschlossener Tür stehen lassen ─ Frauenhäuser stärken, Rechtsanspruch schaffen “

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.05.2018, TOP 32


„Ich möchte mich zunächst bei der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen für diesen sachlichen und ausgewogenen Antrag bedanken. Obwohl wir einiges bereits umsetzen, ich anderes nicht 1:1 teile, arbeiten wir hier zusammen für die betroffenen Frauen und ihre Kinder in eine Richtung. Und das begrüße ich sehr.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein schwerwiegendes Problem – bundesweit und auch hier in Niedersachsen. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Frauen und ihren Kindern Hilfe und Schutz zu gewähren, ist ein Menschenrecht. Und diesen Handlungsauftrag nimmt die Niedersächsische Landesregierung entschlossen an.

Die Frauen brauchen dafür Beratung und Zuwendung und einen sicheren Ort. Als zentrale Anlaufstelle und Einrichtung für Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauenhäuser seit nunmehr mehr als 40 Jahren unverzichtbar geworden. Schutz und Unterstützung ist eine kommunale Aufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge. Zusammen mit den Kommunen haben wir ein ausdifferenziertes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen aufgebaut.

Die Auslastungsquote der Frauenhäuser liegt zwischen ca. 40% und 100%, durchschnittlich bei rund 70%. Jährlich suchen in unseren 41 niedersächsischen Frauenhäusern im Durchschnitt 2.200 Frauen mit 2.000 Kindern Schutz und Unterstützung.

Seit 2012 haben wir die Haushaltsmittel kontinuierlich auf 8,65 Millionen Euro in 2018 erhöht,

davon entfallen rund 4,3 Millionen auf die Frauenhäuser. Damit konnten wir die Anzahl der geförderten Belegplätze von 352 auf nunmehr 370 steigern. Und wir werden – das darf ich hier ankündigen – die Haushaltsmittel in diesem Bereich in den nächsten Jahren verstetigen!

Aktuell planen wir weitere Maßnahmen, um die Frauenhäuser in ihrer Arbeit zu unterstützen:

Wir wollen den barrierefreien Ausbau der Frauenhäuser anregen und haben dafür eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Noch in diesem Monat werden wir mit den Frauenhäusern über die praktische Umsetzung des Programms sprechen. Das ist eine besondere Herausforderung, da viele Immobilien nur gemietet sind.

Gleichzeitig prüfen wir in diesem Rahmen die Einrichtung einer barrierefreien Website in einfacher Sprache. Wir wollen die „Istanbul-Konvention“ umsetzen und das bestehende Hilfesystem bedarfsgerecht gestalten und weiterentwickeln. Dazu entwickeln wir gemeinsam mit dem Bund und anderen Ländern in einem Modellprojekt Instrumente, mit denen unser Hilfesystem künftig noch besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen angepasst werden kann. Dabei spielen die Frauenhäuser eine wichtige Rolle.

Sie sehen, dass ich mit der Verstetigung der Haushaltsmittel, dem barrierefreien Umbau der Frauenhäuser und der Arbeit an der Umsetzung der Istanbul-Konvention einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz von Frauen vor Gewalt lege.

In diesem Sinne wünsche ich diesem Antrag eine gute Ausschussberatung und bedanke mich für die gemeinsame Arbeit an diesem wichtigen Thema.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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