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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Welche Vorteile bieten „Unisex-Toiletten“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.


Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Dr. Gero Hocker (FDP) hatten gefragt:

Wie „Der Tagesspiegel“ auf seinem Internetauftritt vom 3. Januar 2017 berichtet, wird in Berlin die Einrichtung von „Toiletten aller Geschlechter“ − „Unisex-Toiletten“ − für öffentliche Gebäude geprüft. Ziel ist die „Einrichtung von WCs für alle Geschlechter ohne Nutzungseinschränkungen“.

Die Neue Osnabrücker Zeitungberichtet auf ihrem Internetauftritt vom 10. Februar 2017 ebenfalls über diese Thematik. Ferner heißt es in dem Artikel, das Niedersächsische Sozial- und Gleichstellungsministerium sei für die Einrichtung von „Unisex-Toiletten“.

1. Wie steht die Landesregierung insgesamt dazu, „Unisex-Toiletten“ im öffentlichen Raum einzurichten?

2. Plant die Landesregierung einen Vorstoß bezüglich der Einrichtung von „Unisex-Toiletten“ im öffentlichen Raum in Niedersachsen?

3. Welche konkreten Vorteile, beispielsweise bei baurechtlichen Vorgaben, können sich durch die Einführung von „Unisex-Toiletten“ ergeben?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Toiletten nur für Frauen oder Männer diskriminieren trans* und intergeschlechtliche Menschen. Dies gilt insbesondere für öffentliche Toiletten bzw. Toiletten in öffentlichen Einrichtungen. So kann das Aufsuchen gerade für Menschen in einer transitären Übergangssituation und andere trans*, aber auch intergeschlechtliche Menschen ein Problem darstellen.

In Niedersachsen gilt derzeit für bauliche Anlagen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), dass eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein muss. Hierzu ist in § 27 der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) geregelt, dass Toiletten, die nicht zu Wohnungen gehören und für mehr als 20 Personen benötigt werden, auf für Frauen und Männer getrennte Räume verteilt sein müssen.

Zu 1.:

Aus Sicht der Landesregierung ist es wünschenswert, im öffentlichen Raum Lösungen zu finden, um die in den Vorbemerkungen beschriebene Diskriminierung zu vermeiden (z.B. durch die Schaffung und entsprechende Kennzeichnung von Unisex-Toiletten). Dies gilt insbesondere für öffentliche Toiletten bzw. Toiletten in öffentlichen Einrichtungen, bei Veranstaltungen, im Sport u.a.m. Die Landesregierung begrüßt es, wenn bei öffentlichen Um- und/oder Neubauten dieser Herausforderung Rechnung getragen würde.

Zu 2.:

Derzeit gibt es keine Überlegungen, Unisex-Toiletten baurechtlich verbindlich vorzuschreiben.

Zu 3.:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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