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Gesundheitliche Versorgung für von Gewalt betroffene Frauen

Jede fünfte Frau, die eine ärztliche Praxis wegen gesundheitlicher Probleme aufsucht, ist von geschlechtsbezogener Gewalt betroffen. Vor diesem Hintergrund ist eine adäquate gesundheitliche Betreuung von Gewaltopfern ein wichtiges Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung.

Hausarzt -, Zahnarzt - und gynäkologischen Praxen sowie Notfallambulanzen kommt eine besondere Schlüsselfunktion zu: sie sind häufig die ersten Anlaufstellen bei der Versorgung der Betroffenen.

Mit der Broschüre „Diagnose: Häusliche Gewalt gegen Frauen - Unterstützungseinrichtungen in Niedersachsen“ ist eine Entlastung der Ärzteschaft durch eine knappe Information über die Möglichkeit der Weiterverweisung an Beratungseinrichtungen beabsichtigt. Zugleich kann mit der Sensibilisierung für wichtige Warnzeichen eine angemessene Behandlung der Patientinnen erreicht werden.

Ergänzend ist ein Miniflyer im Checkkartenformat mit wichtigen Informationen für Betroffene von häuslicher Gewalt aufgelegt worden, der sowohl in den niedersächsischen Gewaltberatungsstellen ausgegeben als auch ärztlichen Praxen zur Verfügung gestellt wird. Ärztinnen und Ärzte können diese in ihren Praxisräumen zur Mitnahme der Patientinnen auslegen. Sie leisten damit wertvolle Unterstützung.

Frauen, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten haben, sind häufig unsicher, ob Sie Anzeige bei der Polizei erstatten sollen. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung fördert das Netzwerk ProBeweis. In vielen Kliniken Niedersachsens wird eine kostenfreie und vertrauliche Dokumentation und Beweissicherung für Opfer häuslicher Gewalt oder einer Sexualstraftat angeboten. Damit werden Beweise für ein mögliches späteres Gerichtsverfahren gesichert, auch wenn nicht sofort Anzeige erstattet wird. Die Kliniken des Netzwerkes ProBeweis stehen dafür 24 Stunden mit entsprechendem Fachpersonal zur Verfügung.

Nach wie vor steht hier der Dokumentationsbogen für die ärztliche Praxis zur Verfügung.

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