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UN-Frauenrechtskonvention: CEDAW-Gleichstellung sichtbar machen

CEDAW steht für die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women


Die UN-Frauenrechtskonvention, wie das Übereinkommen im deutschsprachigen Raum genannt wird, ist eine Vereinbarung von fast allen Staaten der Welt. Sie hat das politische Ziel, die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen zu beenden. Die UN-Frauenrechtskonvention wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, trat 1981 in Kraft und ist 1985 auch in Deutschland ratifiziert worden. Im Rahmen von Staatenberichten wird durch die Bundesregierung über die Umsetzung des Übereinkommens berichtet, ergänzt durch sogenannte Schattenberichte von Nicht-Regierungsorganisationen. Die Umsetzung des Übereinkommens ist für Bund und Länder verpflichtend.

Das Abkommen benennt vielfältige Formen der Diskriminierung von Frauen und ruft die Staaten zu detaillierten Gegenmaßnahmen auf.

Die Konvention geht über alle vorherigen völkerrechtlichen Instrumente hinaus. Sie garantiert nicht nur Neutralität in der Behandlung von Frauen und Männern, sondern untersagt die spezifischen und indirekten Diskriminierungsformen, denen Frauen in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind. Das Abkommen verpflichtet die Staaten zur aktiven Herstellung der Gleichberechtigung.

Das Land Niedersachsen fördert das Projekt „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“. Gleichstellungspolitische Themen, werden bearbeitet und gleichzeitig die Bedeutung der UN-Frauenrechtskonvention für diese Arbeit verdeutlicht.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://gleichstellung-sichtbar-machen.de

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/internationale-gleichstellungspolitk/vn-frauenrechtskonvention-cedaw-staatenberichtsverfahren-und-dokumente-80794



ms   Bildrechte: Pixabay

Foto: Das Foto zeigt jeweils eine Oberkörperhälfte einer Frau und eines Mannes, die ihre Arme verschränkt haben.

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