Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Kinder und Jugendliche vor Passivrauchen schützen

Passivrauchen schädigt Kinder und Jugendliche


Tabakrauch ist ein komplexes Gemisch aus zahlreichen giftigen und krebserregenden Stoffen. Wie durch das Rauchen werden auch durch das Passivrauchen schwere Erkrankungen ausgelöst. Kinder und Jugendliche sind besonders durch das Passivrauchen gefährdet und können sich dem in der Regel nicht selbstständig entziehen.

Nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet:

  • Schädigung der sich entwickelnden Lunge
  • Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen
  • beeinträchtigte Lungenfunktion und Mittelohrentzündungen
  • bei Säuglingen steigt das Risiko des plötzlichen Kindstods.

Um Kinder und Jugendliche konsequent vor dem Passivrauchen zu schützen, ist es daher notwendig, dass der Staat im Rahmen seiner Möglichkeiten Regelungen schafft. Ein zentraler Punkt des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes ist der konsequente Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens in allgemein zugänglichen Einrichtungen. Das Nichtraucherschutzgesetz regelt für Schulen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungsstätten und Sporthallen ein generelles Rauchverbot, das nicht nur geschlossene Räume betrifft. Vielmehr ist das Rauchen in Niedersachsen auch auf den Hof- und Freiflächen und Veranstaltungen von Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verboten.

Wie Kinder so zeigen auch Neugeborene, deren Mütter in der Schwangerschaft selbst geraucht oder aber Tabakrauch ausgesetzt waren, deutliche Folgen des Tabakrauchs. Sie verzeichnen ein deutlich geringeres Geburtsgewicht und Längenwachstum sowie eine verminderte Lungenfunktion, die sich potentiell über das ganze Leben negativ auswirken kann. Daher ist es wichtig, neben Kindern und Jugendlichen auch ungeborenes Leben vor den Schäden des Passivrauchens zu schützen


Initiative zum Schutz vor Passivrauchen in Kraftfahrzeugen

Zum Schutz von minderjährigen und ungeborenen Kindern hat das Land Niedersachsen zusammen mit Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative gestartet, um das Rauchen in Autos verbieten zu lassen, wenn Kinder und Schwangere dabei sind. Sie wiederholen dabei einen Antrag, den sie im Jahr 2019 schon einmal in den damaligen 19. Bundestag eingebracht hatten. Darin schlagen sie eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen. Die Länder beschlossen im Bundesrat am 11. März 2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Der Bundestag muss dann entscheiden, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will.

Hintergrund ist, dass die Konzentration des schädlichen Tabaks in Autos fünfmal so hoch ist wie in einer durchschnittlichen verrauchten Gaststätte, was Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ergeben haben. Bei passivrauchenden Kindern und Jugendlichen wird eine ganze Reihe gesundheitlicher Auswirkungen beobachtet, wie Schädigungen der sich entwickelnden Lunge, Atemwegserkrankungen und Mittelohrentzündungen. Bei Säuglingen steigt die Gefahr des plötzlichen Kindstodes. Neugeborene, deren Mütter in der Schwangerschaft geraucht haben oder Passivraucherinnen waren, verzeichnen häufig ein deutlich geringeres Geburtsgewicht und Längenwachstum sowie eine verminderte Lungenfunktion. Unter einer Belastung durch Passivrauch in ihrer Kindheit können Kinder ihr ganzes späteres Leben leiden. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sind derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.


Regelung für Diskotheken

Die Feinstaubbelastung liegt in Diskotheken um ein Vielfaches über den tolerierbaren Grenzwerten. Jugendliche und junge Erwachsene, die das Gemeinschaftserlebnis im Freundeskreis suchen, sind oft darauf angewiesen diese Orte aufzusuchen, um dabei sein zu können und Spaß zu haben. Deshalb gilt nach dem Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz zum Schutz der jungen Menschen im eigentlichen Diskothekenbereich keine Ausnahme vom Rauchverbot. Auch hier darf nur in abgetrennten Nebenräumen ein Raucherbereich ausgewiesen werden.


Regelungen im Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz als Bundesvorschrift regelt in § 10, dass in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden. Auch dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse grundsätzlich nicht in Automaten angeboten werden oder im Versandhandel angeboten und abgegeben werden. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.


Wasserpfeifen und Shishas

Das Rauchen von Wasserpfeifen und Shishas ist nicht harmloser als das Rauchen von Zigaretten oder Pfeifen. Der Körper nimmt durch das üblicherweise längere Rauchen sogar mehr Nikotin auf als durch das Rauchen einer Zigarette. Und dies kann ebenfalls süchtig machen. Der Rauch von Wasserpfeifen ist sogar zum Teil giftiger als der von filterlosen Zigaretten. Außerdem besteht speziell beim Wasserpfeife-Rauchen die Gefahr einer Übertragung von Lippenbläschen (Herpes) oder Gelbsucht (Hepatitis), wenn das Mundstück nicht vor jedem Zug einer anderen Person gewechselt wird. Neben Wasserpfeifentabak gibt es auch tabakfreie Produkte für Wasserpfeifen, zum Beispiel Dampfsteine oder Gele. Aber auch im Rauch dieser Produkte sind Schadstoffe gemessen worden.

In der letzten Zeit wird gehäuft über Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch das Rauchen von Wasserpfeifen berichtet. Eine Kohlenmonoxid-Vergiftung kann tödlich enden. Besonders hoch ist die Gefahr, wenn in geschlossenen Räumen geraucht wird, weil dann das giftige Gas nicht abziehen kann und sich schnell hohe Konzentrationen bilden können.

Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung informiert hier über die Gefahren des Rauchens von Wasserpfeifen und Shishas https://www.rauch-frei.info/rauchprodukte/wasserpfeifen-und-shishas.html.


Erwachsene haben Vorbildfunktion

Der Schutz vor dem Passivrauchen muss bereits zu Hause beginnen! Rauchen ist zwar eine persönliche Entscheidung, die dem privaten Lebensbereich vorbehalten bleibt, aber Eltern und Erwachsene haben hier eine Vorbildfunktion und tragen die Verantwortung dafür, wenn in Gegenwart ihrer Kinder geraucht wird. Und Rauchen in der Schwangerschaft ist Körperverletzung am ungeborenen Kind.

Bei vielen Menschen hat das Nds. Nichtraucherschutzgesetz schon zu einem persönlichen Bewusstseinswandel geführt: Sie sind "rauchfrei" geworden. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die Zahl jugendlicher Raucherinnen und Raucher in Niedersachsen weiter sinkt. Informationen über Angebote, die beim Ausstieg helfen können, finden Sie unter Drogen&Sucht > Rauchfrei werden oder klicken Sie hier

Kinder
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln