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Mütterkuren

Für Mütter werden spezielle Kuren angeboten, die allen Frauen offen stehen, die Kinder erziehen, unabhängig von ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen.

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, wenn dies notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Ebenso können Vorsorgemaßnahmen für Mütter gewährt werden, wenn diese aus medizinischen Gründen notwendig sind, um u.a. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Erkrankung führen würde, zu beseitigen oder um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Voraussetzung für die bis zu dreiwöchigen Kuren, die neben der medizinischen Behandlung auch die psychosoziale Betreuung und gesundheitsfördernde Angebote umfassen, ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Kur bestätigt.

Wenn während der Kur der Mutter ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind zu Hause versorgt werden muss, gewähren die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe.

Die Kosten für die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Mütter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen je Kalendertag der Maßnahme einen Betrag in Höhe von 10 EUR. Die Zuzahlung wird auf die jährliche Belastungsgrenze angerechnet. Fragen der Lohn- und Gehaltsfortzahlung sollten rechtzeitig geklärt werden.

Neben den Krankenkassen erteilen auch die Rentenversicherungsträger sowie die örtlichen Beraterinnen der Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Der PARITÄTISCHE, Deutsches Rote Kreuz, Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. und Caritasverband) Auskünfte bzw. sind bei der Antragstellung behilflich.

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Foto: Logo des Müttergenesungswerk

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