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Rahmenbedingungen beim Ferienjob

  • Die tägliche Arbeitszeit darf für alle Schülerinnen und Schüler, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, nur auf 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche angesetzt sein. Pausen zählen dabei nicht mit.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen nicht zur Nachtzeit (20.00 bis 06.00 Uhr) beschäftigt werden und es muss ihnen Freizeit von mindestens 12 Stunden gewährt bleiben. Für bestimmte Branchen wie Gaststätten, Landwirtschaft, Bäckereien gelten Ausnahmen.
  • Die Ruhepausen während der Arbeitszeit müssen mindestens
    30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden und
    60 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von über 6 Stunden
    betragen.

  • Der Ferienjob ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen verboten. Für Jobbende in z.B. Gaststätten oder Krankenhäusern ist die Ferienarbeit an diesen Tagen zulässig, wenn mindestens 2 Wochenenden im Monat beschäftigungsfrei bleiben.

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