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Vorschlag der Bundesregierung mit Licht und Schatten - Gesundheitsminister Philippi und Innenministerin Behrens betonen Notwendigkeit der Notfallreform

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Dieser sieht insbesondere vor, die bislang nebeneinanderstehenden Bereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst stärker zu harmonisieren und Hilfesuchende verbindlicher in die jeweils passende Versorgungsebene zu steuern.

Die bekannte Rufnummer 116117 wird künftig funktional weiterentwickelt: Neben der Terminvermittlung übernimmt sie über eine Akutleitstelle auch die Steuerung dringender Behandlungsfälle. Diese erfolgt nach klaren Erreichbarkeitsstandards und in enger digitaler Abstimmung mit den Rettungsleitstellen (112) im Sinne eines gemeinsamen Gesundheitsleitsystems. Anrufende und bereits erhobene Daten sollen ohne Medienbruch an die jeweils zuständige Stelle übergeben werden können. Ergänzend stehen rund um die Uhr telemedizinische Angebote sowie aufsuchende Dienste für die Erstversorgung zur Verfügung.

Mit den Integrierten Notfallzentren (INZ) entsteht eine eng vernetzte Versorgungsstruktur aus Krankenhausnotaufnahme, KV-Notdienstpraxis und zentraler Ersteinschätzung. Ein INZ soll aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Der erweiterte Landesausschuss soll innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten erstmals die Standorte bestimmen. Als Auswahlkriterien nennt der Referentenentwurf unter anderem die Erreichbarkeit mit dem Auto innerhalb von 30 Minuten für 95 Prozent der Bevölkerung einer Planungsregion, die Zahl der zu versorgenden Menschen, die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sowie die Nähe zu einer Notdienstpraxis oder Kooperationspraxis. Voraussetzung ist regelmäßig mindestens die Basisnotfallversorgung des G-BA-Notfallstufensystems.

Neben allgemeinen INZ sollen auch Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) errichtet werden können. Wo dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, soll eine telemedizinische Unterstützung durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet werden. Im Referentenentwurf wird zugleich ausdrücklich anerkannt, dass begrenzte kinderärztliche Kapazitäten ein berechtigtes Interesse der Kassenärztlichen Vereinigungen gegen die Einrichtung eines KINZ begründen können, wenn die ambulante Versorgung andernfalls gefährdet würde.

Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi und die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens machen die Notwendigkeit der Reform der Notfallversorgung deutlich.

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erklärt dazu:

„Die Reform der Notfallversorgung ist ein überfälliger und richtiger Schritt, um die bestehenden Überlastungen im System zu beheben und die Versorgung zukunftsfest aufzustellen. Die Notfallreform des Bundes muss kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält hierfür wichtige und zielführende Ansätze, insbesondere im Bereich der Patientensteuerung, der Digitalisierung und der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Die Reform setzt an einem zentralen Problem unseres Gesundheitswesens an: der zunehmenden Überlastung der Notfallstrukturen. Notaufnahmen berichten seit Jahren über hohe Fallzahlen, die häufig auch durch Patientinnen und Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden verursacht werden. Gleichzeitig stoßen auch der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst und der Rettungsdienst regional an Kapazitätsgrenzen. Insbesondere den Ansatz, Patientinnen und Patienten künftig verbindlicher durch eine qualifizierte Ersteinschätzung in die jeweils passende Versorgungsebene zu steuern, begrüße ich ausdrücklich. Die von der KVN organisierte Terminvermittlung und Telesprechstunde über 116 117 läuft in Niedersachsen bereits seit Mai vergangenen Jahres mit gutem Erfolg. Auch die vorgesehene stärkere Nutzung telemedizinischer Angebote und digitaler Strukturen entspricht den Anforderungen an eine moderne, effiziente Gesundheitsversorgung und kann in Niedersachsen insbesondere im ländlichen Raum zur Entlastung beitragen.“

Eine weitere wesentliche Änderung im Rettungsdienst ergibt sich durch die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenen Leistungsbereich im SGB V, wo zukünftig die medizinische Notfallrettung die drei Säulen Notfallmanagement, notfallmedizinische Versorgung und Notfalltransport definiert. Dabei beinhaltet die notfallmedizinische Versorgung die lange ersehnte finanzielle Legitimation der Versorgung vor Ort, die dringend in der Praxis benötigt wird. Schon jetzt weiß man, dass viele Rettungsdiensteinsätze fallabschließend vor Ort behandelt werden können. Gleichwohl wird die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigener Leistungsbereich kritisch betrachtet, da es einen Eingriff in die derzeitige Länderkompetenz darstellt.

Auch die Bildung eines Fachgremiums für medizinische Notfallrettung, welche Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellen und stetig fortentwickeln soll, versucht deutlich in die Länderzuständigkeit hinein zu dirigieren. Nicht definiert in der Reform der Notfallversorgung ist hingegen, wer zukünftig für die Investitionskosten aufkommen wird.

Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens erklärt dazu:

„Wir haben in Niedersachsen ein gut funktionierendes Finanzierungssystem des Rettungsdienstes, das auf dem Gesamtkostendeckungsprinzip basiert. Deshalb werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren sehr genau auf die angedachten Finanzierungsregelungen achten. Es darf auf keinen Fall passieren, dass in Zukunft die Länder und ihre Kommunen auf den elementaren Kosten des Rettungsdienstes sitzen bleiben. Die lange ersehnte Aufnahme einer finanziellen Legitimation von Versorgungen vor Ort eröffnet hingegen endlich eine Grundlage für neue Versorgungskonzepte, die einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Notfallrettung und Notaufnahmen leisten können, wie beispielsweise das Akut-Einsatzfahrzeug. Insgesamt enthält der Reformvorschlag der Bundesregierung viel Licht, er wirft an einigen Stellen aber auch deutliche Schatten: So sehen wir den angedachten Eingriff in die Länderzuständigkeit beim Rettungsdienst kritisch. Wir brauchen passgenaue Lösungen für unseren Rettungsdienst und die können nur vor Ort entstehen.“

Hintergrund

In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Zunahme der Inanspruchnahme von Rettungstransporten und Notaufnahmen zu verzeichnen. Dies führt vielerorts zu erheblichen Belastungen der Notaufnahmen, die sich unter anderem in verlängerten Wartezeiten und Versorgungsengpässen äußern.

Vor diesem Hintergrund werden auf Bundesebene seit mehreren Jahren Reformansätze zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung verfolgt. Zentrales Ziel ist es, durch eine verbesserte Steuerung der Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und zugleich effiziente Versorgung medizinischer Notfälle sicherzustellen und die Notaufnahmen nachhaltig zu entlasten. Auch die niedersächsische Enquetekommission zur medizinischen Versorgung hatte in ihrem Bericht aus 2021 die Missstände betont und einen dringenden Handlungsbedarf betont.

Der Gesetzentwurf sieht zudem erhebliche Einsparpotentiale vor. Im Kabinettsentwurf werden jährliche GKV-Mehrausgaben unter anderem für den Ausbau des aufsuchenden Dienstes, den Mehrbedarf der Akutleitstellen, zusätzliche Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung sowie den TI-Anschluss der Notfallrettung genannt. Dem stellt das BMG langfristige Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro jährlich gegenüber; unter Einbeziehung weiterer Folgekosten wird sogar ein zusätzliches Einsparpotenzial von über 1 Milliarde Euro jährlich in Aussicht gestellt.

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erstellt am:
27.04.2026

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