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Start der Förderung für „Gemeinsame Modellvorhaben“ – Staatssekretärin Dr. Arbogast: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gehören in die Mitte der Gesellschaft!“

Mit einer neuen Förderrichtlinie für „Gemeinsame Modellvorhaben“ möchte Niedersachsen zusammen mit den Pflegekassen Projekte in ganz Niedersachsen unterstützen, die die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen verbessern, etwa durch die Einbindung und Stärkung der Quartiers- und Dorfgemeinschaft. So sollen innovative Ansätze dafür sorgen, dass die Versorgung und das Lebensumfeld von pflegebedürftigen Menschen in den Kommunen weiterentwickelt und die unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure beteiligt werden. Alle Projekte werden wissenschaftlich begleitet, um verlässliche Aussagen über die Wirksamkeit und eine mögliche Übernahme in die Regelversorgung treffen zu können.

„Die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ist in hohem Maße davon abhängig, dass soziale Netzwerke gut funktionieren sowie geeignete Unterstützung und Beratung angeboten werden“, kommentiert die Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast. „Passende Unterstützung muss dann verfügbar sein, wenn sie für den Erhalt der selbstständigen Lebensführung notwendig ist.“ Dies müsse vor allem vor Ort – im Quartier, Kiez, Dorf oder Stadtteil – geschehen, so die Staatssekretärin weiter. „Wir wollen, dass Menschen mit Pflegebedarf ihren Lebensmittelpunkt auch in der Mitte des gewohnten sozialen Umfelds haben können.“ Dabei sei ebenfalls die Einbindung ihrer Angehörigen wichtig.

Die niedersächsische Richtlinie zur Förderung gemeinsamer Modellvorhaben nach § 123 SGB XI ist jetzt veröffentlicht. Die Förderung orientiert sich an den zwischen Bund, Ländern und Pflegeversicherungen abgestimmten Empfehlungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV-SV). Interessierte Projektträger können sich ab sofort auf den Webseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie über den Antragsprozess informieren: https://soziales.niedersachsen.de/gemeinsame-modellvorhaben/richtlinie-uber-die-gewahrung-von-zuwendungen-zur-forderung-gemeinsamer-modellvorhaben-nach-123-sgb-xi-245717.html. Kommunale Projektträger können zur Konzeption und Weiterentwicklung ihrer Projektideen kostenlose Beratung durch das niedersächsische Projektbüro Komm.Care in Anspruch nehmen.

Das Land Niedersachsen stellt für dieses Programm – vorbehaltlich des Beschlusses durch den Haushaltsgesetzgeber – ab dem Jahr 2026 über 2 Millionen Euro jährlich bereit, von der Pflegeversicherung werden Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt. Die Kooperation zu den Gemeinsamen Modellvorhaben ist Teil der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni).

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.10.2025

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