Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.04.2026, TOP 21.a
„Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?“
– Es gilt das gesprochene Wort –
„Queere Menschen erleben deutschlandweit und auch in Niedersachsen Diskriminierung und Queerfeindlichkeit. Das zeigt auch die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität. Diese ist bundeseinheitlich und dokumentiert Übergriffe im Kontext sexueller und geschlechtlicher Identität.
Queerfeindlichkeit trifft Menschen dort, wo sie sich sicher fühlen sollten:
- in alltäglichen Situationen, wie dem Weg zur Arbeit
- in der digitalen Welt
und besonders auf Veranstaltungen, wie z. B. den Christopher-Street-Days.
Die steigenden Fallzahlen zeigen Politik und auch Zivilgesellschaft eindeutig: Prävention und Unterstützung müssen stärker in den Fokus rücken. Ansprechpersonen bei der Polizei Niedersachsen tragen erfolgreich dazu bei, das Vertrauen der Menschen in die Polizei auszubauen.
Die Anzeigebereitschaft der LSBTIQ Community steigt, dennoch bleibt ein hohes Dunkelfeld Realität.
Genau hier setzt die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit, als zivilgesellschaftliche und niedrigschwellige Meldestelle für queerfeindliche Vorfälle an: Sie informiert Betroffene zu behördlichen oder zivilgesellschaftlichen Unterstützungsangeboten.
Sie ist ein ergänzendes zivilgesellschaftliches Angebot und soll eine Brücke zu staatlichen Ermittlungsbehörden bauen. Sie dokumentiert, wo in Niedersachsen queerfeindliche Übergriffe stattfinden. Somit stellt sie keine Parallelstruktur zu bestehenden Strukturen dar.
Menschen, die sich an die Meldestelle wenden, teilen verletzende und teils beängstigende Erlebnisse mit. Mir ist besonders wichtig zu betonen, dass datenschutzrechtliche Voraussetzungen eingehalten werden. Die Vorfälle werden alle anonymisiert dokumentiert.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:
1. Welche konkreten Vorfälle sollen von der Meldestelle erfasst werden, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Straftaten, Beleidigungen, sonstigen Konfliktlagen, diskriminierenden Äußerungen sowie Vorfällen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle?
Über ein Online-Meldeformular können queerfeindliche Vorfälle aus ganz Niedersachsen aufgenommen werden. Erfasst werden Online- und Offline-Vorfälle von diskriminierenden Postings bis zu Gewalttaten. Die Datensätze werden sozialwissenschaftlich verarbeitet.
Die Melde- und Informationsstelle will Ausmaß und Spannbreite von Queerfeindlichkeit in Niedersachsen sichtbar machen. Die Meldungen werden nicht auf Strafbarkeit geprüft. Sie sind in Bezug auf Opfer sowie Täter gänzlich anonymisiert und ersetzen somit auch nicht den Gang zur Polizei.
2. Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Täter- bzw. Tatverdächtigengruppen queerfeindlicher Straftaten in Niedersachsen vor, insbesondere hinsichtlich Alter, Geschlecht, (Mehrfach-)Staatsangehörigkeit(en), Aufenthaltsstatus, religiös-kulturellem Hintergrund oder sonstigen von den Sicherheitsbehörden erfassten Merkmalen?
Im Jahr 2024 (jüngere Zahlen liegen uns noch nicht vor) waren die Täter der aufgeklärten Straftaten zumeist Jugendliche zwischen 14 -18 Jahren oder 50 Jahre und älter. Die Täter sind in der Regel männlich und überwiegend deutsche Staatsangehörige.
3. Konkreten Ausgestaltung des Projekts MIQ, insbesondere hinsichtlich Projektlaufzeit, jährlicher Finanzmittel, Finanzierungsanteile des Landes und etwaiger Dritter, personeller Besetzung, Auswahl der Mitarbeiter, Kooperationspartner sowie der fachlichen und methodischen Kriterien, nach denen Meldungen erfasst, ausgewertet, kategorisiert und in Berichte oder Lagebilder überführt werden.
Die Konzeptionierung und der Aufbau der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit wurde vom 01.12.2024 bis zum 31.12.2025 mit einer Landeszuwendung in Höhe von 101.610,00 € gefördert. Drittmittel lagen in Höhe von 11.290,00 € vor. Gefördert wurde eine Vollzeitstelle, welche sich anteilig auf zwei Personen aufteilte. Mit dem aktuellen Projektantrag für das Jahr 2026 ist eine Landesförderung von 93.870,00 € beantragt
und Drittmittel eingeplant in Höhe von 10.430,00 €. Beantragt ist eine Stelle im Umfang von 82 % einer Vollzeitstelle. Die Referent*in wurde nach Ausschreibung der Stelle vom Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. als Träger der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit ausgewählt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der LSBTI*-Richtlinie.
Es handelt sich explizit um die Verwendung der Mittel der politischen Liste für den jeweiligen Haushalt 2024, 2025 und 2026. Einen direkten Kooperationspartner gibt es nicht,
jedoch basiert das Konzept auf dem eines vergleichbaren Projektes aus Nordrhein- Westfalen. Die anonymisierten Datensätze werden durch die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit nach sozialwissenschaftlichen Standards quantitativ und qualitativ ausgewertet und in einem Jahresbericht veröffentlicht werden.Artikel-Informationen
erstellt am:
29.04.2026

